AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Blatt Nr.: 17

Bauten an, über und unter der Eisenbahn

Ausgabe: 01.07.2012

7.3.2 Betriebssituation A-II

7.3.2.1 Bei Bauten neben Normalspurbahnen sind folgende Grenzabstände und Anprallkräfte

zu berücksichtigen:

Grenzabstand

Abstand a [m] Qdx [MN] Qdy [MN]

[m]

3,00 ≤ a ≤ aG1 aG1 = 5,00 6,0 3,0

5,00 < a ≤ aG2 aG2 = 8,00 4,0 2,0

8,00 < a ≤ aG3 aG3 = 11,00 2,0 1,5

Tabelle 6: BWK A / Streckenabschnitt mit Weiche / Grenzabstände und Anprallkräfte Normalspur

7.3.2.2 Bei Bauten neben Meter- und Spezialspurbahnen sind folgende Grenzabstände und

Anprallkräfte zu berücksichtigen:

Grenzabstand LM 4 LM 5

Abstand a [m]

[m] Q [MN] Q [MN] Q [MN] Q [MN]

dx dy dx dy

3,00 ≤ a ≤ aG1 aG1 = 4,50 2,0 0,8 4,0 1,5

4,50 < a ≤ aG2 aG2 = 7,00 1,3 0,5 2,5 1,0

7,00 < a ≤ aG3 aG3 = 9,00 0,8 0,3 1,5 0,6

Tabelle 7: BWK A / Streckenabschnitt ohne Weichen / Grenzabstände und Anprall-

kräfte Meter- und Spezialspur

7.3.2.3 Unterstützungen mit einem Abstand a ≤ aG1 sind grundsätzlich als Wandscheiben mit

Mindestabmessungen gemäss Ziffer 10.1.1 auszubilden.

7.3.2.4 Stützen mit einem Abstand a ≤ aG1 sind zulässig, wenn diese einen Abstand von min-

destens 4,00 m zur Gleisachse aufweisen und durch Leitkanten bzw. im Bahnhofbereich mit durchgehenden Perrons vor direktem Anprall geschützt werden.

7.3.2.5 Unterstützungen mit einem Abstand aG1< a < aG2 dürfen als Stützen ausgebildet wer-

den, wenn diese mit Leitwinkel bzw. im Bahnhofbereich mit durchgehenden Perrons vor direktem Anprall geschützt werden.

7.3.3 Betriebssituation A-III

7.3.3.1 Die Anprallkräfte gemäss Tabelle 6 bzw. Tabelle 7 dürfen um 30% abgemindert wer-

den.

7.3.3.2 Auf Unterstützungen neben Gleisen von Meter- und Spezialspurbahnen, die einen Ab-

stand a > aG2 aufweisen, müssen keine Anprallkräfte berücksichtigt werden.

7.3.3.3 Unterstützungen mit einem Abstand a ≤ aG1 dürfen als Stützen ausgebildet werden,

wenn diese durch Leitwinkel bzw. im Bahnhofbereich mit durchgehenden Perrons vor direktem Anprall geschützt werden.