AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 307Fedlex · Vorlage

Blatt Nr.: 15

Bauten an, über und unter der Eisenbahn

Ausgabe: 01.07.2012

7.1 Mit den Betriebssituationen werden die eisenbahnbetrieblichen Verhältnisse auf den

angrenzenden Gleisanlagen berücksichtigt:

Betriebs- betrieblich erlaubte Fahrgeschwindigkeit

situation 1) 1)

VRZ VGZ

A-I > 120 km/h > 80 km/h

A-II 60 < VRZ ≤ 120 km/h 40 < VGZ ≤ 80 km/h

A-III ≤ 60 km/h ≤ 40 km/h

A-IV ausschliesslich Dienst- und Rangierfahrten mit V≤ 20 km/h

1)

Massgebend ist die Geschwindigkeit, die zur höher eingestufte Betriebssituation

führt. Die Betriebssituation A-I ist die ʺhöchsteʺ Betriebssituation.

Tabelle 3: Betriebssituationen bei Bauwerksklasse A für Normal- Meter und

Spezialspurbahnen

7.2 Schutzmassnahmen bei BWK A an Streckenabschnitten ohne Weiche

7.2.1 Betriebssituation A-I

7.2.1.1 Die Anprallkräfte an Unterstützungen und sind im Einzelfall und im Einvernehmen mit

der Aufsichtsbehörde festzulegen.

7.2.1.2 Unterstützungen sind grundsätzlich als durchgehende Wandscheiben mit Mindestab-

messungen gemäss Ziffer 10.1.1 auszubilden.

7.2.1.3 Bei Brücken sind Stützen zulässig, wenn sie einen Abstand a von mindestens 4,50 m

zur Gleisachse aufweisen und durch Leitwinkel geschützt werden.

7.2.2 Betriebssituation A-II

7.2.2.1 Bei Bauten neben Normalspurbahnen sind folgende Grenzabstände und Anprallkräfte

zu berücksichtigen

Grenzabstand Abstand a [m] Qdx [MN] Qdy [MN] [m] 3,00 ≤ a ≤ aG1 aG1 = 5,00 6,0 2,0 5,00 < a ≤ aG2 aG2 = 7,00 4,0 1,5 7,00 < a ≤ aG3 aG3 = 9,00 2,0 1,0 Tabelle 4: BWK A / Streckenabschnitt ohne Weiche / Grenzabstände und Anprallkräfte Normalspur