AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Blatt Nr.: 15
Bauten an, über und unter der Eisenbahn
Ausgabe: 01.07.2012
7.1 Mit den Betriebssituationen werden die eisenbahnbetrieblichen Verhältnisse auf den
angrenzenden Gleisanlagen berücksichtigt:
Betriebs- betrieblich erlaubte Fahrgeschwindigkeit
situation 1) 1)
VRZ VGZ
A-I > 120 km/h > 80 km/h
A-II 60 < VRZ ≤ 120 km/h 40 < VGZ ≤ 80 km/h
A-III ≤ 60 km/h ≤ 40 km/h
A-IV ausschliesslich Dienst- und Rangierfahrten mit V≤ 20 km/h
1)
Massgebend ist die Geschwindigkeit, die zur höher eingestufte Betriebssituation
führt. Die Betriebssituation A-I ist die ʺhöchsteʺ Betriebssituation.
Tabelle 3: Betriebssituationen bei Bauwerksklasse A für Normal- Meter und
Spezialspurbahnen
7.2 Schutzmassnahmen bei BWK A an Streckenabschnitten ohne Weiche
7.2.1 Betriebssituation A-I
7.2.1.1 Die Anprallkräfte an Unterstützungen und sind im Einzelfall und im Einvernehmen mit
der Aufsichtsbehörde festzulegen.
7.2.1.2 Unterstützungen sind grundsätzlich als durchgehende Wandscheiben mit Mindestab-
messungen gemäss Ziffer 10.1.1 auszubilden.
7.2.1.3 Bei Brücken sind Stützen zulässig, wenn sie einen Abstand a von mindestens 4,50 m
zur Gleisachse aufweisen und durch Leitwinkel geschützt werden.
7.2.2 Betriebssituation A-II
7.2.2.1 Bei Bauten neben Normalspurbahnen sind folgende Grenzabstände und Anprallkräfte
zu berücksichtigen
Grenzabstand Abstand a [m] Qdx [MN] Qdy [MN] [m] 3,00 ≤ a ≤ aG1 aG1 = 5,00 6,0 2,0 5,00 < a ≤ aG2 aG2 = 7,00 4,0 1,5 7,00 < a ≤ aG3 aG3 = 9,00 2,0 1,0 Tabelle 4: BWK A / Streckenabschnitt ohne Weiche / Grenzabstände und Anprallkräfte Normalspur