AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Anhang Nr. 1 zu den AB-EBV zu Art.:27

Blatt Nr.: 14 Bauten an, über und unter der Eisenbahn Ausgabe: 01.07.2012

7 Schutzmassnahmen bei Bauten der Bauwerksklasse A

Die erforderlichen Schutzmassnahmen sind unter Berücksichtigung der Streckenart, der Betriebssituation sowie dem Abstand a zwischen dem anprallgefährdeten Tragwerkelement und dem nächstgelegenen Gleis nach folgendem Ablauf zu bestimmen:

Bauwerk an oder über der Eisen-

bahn ist der BWK A zugeteilt

Bestimmung der strecken-

spezifischen Eigenschaften

der Eisenbahn (Geschwindig-

keiten, Gleise, Weichen, dcr)

Grösstmöglichen Abstand

zwischen Tragwerk und

Gleis (amin siehe Ziffer 6.2.2)

bestimmen

Betriebssituation festlegen

A-I, A-II, A-III, A-IV

(Ziffer 7.1)

ja Streckenabsch. nein ohne Weiche ?

(Ziffer 5.2)

Massnahmen nein Massnahmen gemäss Ziffer gemäss Ziffer 7.2 umsetzbar ? 7.3 umsetzbar ?

ja ja

Massnahmen Massnahmen umsetzen umsetzen

ja Anpassung

Abstand a

möglich?

nein

Anpassung der streckenspezifischen

Eigenschaften der Bahn (Geschwin-

digkeit, Weichen)

Diagramm 2: Bestimmung der Schutzmassnahmen bei BWK A