AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 3 N
Abschnitt: Sicherheitsabstände
Artikel: Lichtraumprofil Ausgabe: 01.01.1994
N O R M A L S P U R
(AB 18.3)
3 Schlupfweg
3.1 Der Schlupfweg soll das Passieren entlang stehender Züge gewährleisten. Er steht in
der Regel lotrecht. Er ist bei allen festen Anlagen freizuhalten. Dabei ist zu beachten, dass u.U. Fahrzeuge eingesetzt werden, deren Türen bzw. Trittbretter im geöffneten Zustand über die Flucht der Seitenwände der Fahrzeuge hinausragen.
3.2 Einbauten (Zwergsignale, Weichenlaternen usw.), die dem Zweck des Schlupfweges
nicht entgegenstehen, sind gestattet.
3.3 Für Verladerampen gelten besondere Bestimmungen.
AB 18.4
1 Lichtraumprofil und Grenzlinie fester Anlagen für Neuanlagen
1.1 Für Neuanlagen, Umbauten an bestehenden Anlagen und neumontierte Anlegeteile
an bestehenden Anlagen gelten das Lichtraumprofil EBV 2 gemäss Blatt Nr. 12 N und die Grenzlinie EBV 2 gemäss Blättern Nr. 7 N und 10 N.
1.2 Das Lichtraumprofil EBV 2 und die Grenzlinie EBV 2 sind anzuwenden für Strecken
für Kombiverkehr bis Code P60 / C60 / W50 / NT50 sowie für Verkehr mit doppelstöckigen Reisezugwagen.
1.3 Für besondere betriebliche Erfordernisse sind allenfalls weitere Räume vorzusehen,
beispielsweise für Sicht auf Signale, Schneeräumung, Lagerung von Baumaterialien, Konstruktion der Fahrleitung und ihrer Aufhängung usw.
2 Lichtraumprofil und Grenzlinie fester Anlagen für bestehende Anlagen
2.1 Für bestehende Anlagen gelten grundsätzlich das Lichtraumprofil EBV 1 gemäss
Blatt Nr. 11 N und die Grenzlinie EBV 1 gemäss Blättern Nr. 6 N und 10 N.
2.2 Alle Anlagen, die Ziffer 2.1 nicht erfüllen, müssen mindestens ein reduziertes Licht-
raumprofil, umfassend den reduzierten Fensterraum und den Schlupfweg, einhalten. 2.3 Vorhandene Einragungen in dieses reduzierte Profil sind in ein "Verzeichnis der Ein-
ragungen in das Lichtraumprofil" aufzunehmen. Sie sind besonders zu überwachen und bei nächster Gelegenheit zu entfernen.
Fortsetzung Blatt Nr. 4 N