Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
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1 - West-Ost-Achse: Korridore Genf-Lausanne, Lausanne-Bern, Bern/Basel— Zürich und Zürich-St. Gallen/Thurgau Ausgangslage
Auf der West-Ost-Achse Genf-Lausanne-Bern-Zürich-St. Gallen (Plateaulinie) besteht auf den Abschnitten Genf-Lausanne sowie Bern-Zürich-Winterthur ein erheblicher Bedarf an zusätzlichen Sitzplätzen in den Zügen.
Um den Reisenden eine maximale Sitzplatzkapazität auf diesen Abschnitten anzubieten, sollen Doppelstockzüge mit einer Länge von 400 m auf der Plateaulinie eingesetzt werden. Die SBB hat dafür im Jahr 2010 entsprechendes Rollmaterial bestellt. Diese neuen Doppelstockzüge sollen mit einer technischen Lösung (Wankkompensation) in Kurven schneller als übliche Doppelstockzüge fahren können. Diese technische Lösung reicht allein aber nicht aus, um die mit ZEB zugrunde gelegten Fahrzeiten zwischen Lausanne und Bern sowie zwischen Zürich und St.Gallen zu erreichen. Im strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) sind zur Fahrzeitverkürzung daher zusätzlich Infrastrukturmassnahmen (Aus- und Neubauten der Strecke) vorgesehen.
Im Güterverkehr werden auf der West-Ost-Achse dem Bedarf entsprechend zusätzliche Trassen von Zürich Rangierbahnhof Limmattal (RBL) nach Basel und Rotkreuz eingeplant.
Genf–Lausanne:
Zwischen Genf und Lausanne wird das Verkehrsangebot um zwei Non-stop-Züge verdichtet. Zwei stündliche Güterverkehrstrassen stehen trotz des Angebotsausbaus im Personenverkehr uneingeschränkt zur Verfügung. Die Intercity- und die Interregiozüge können mit einer maximalen Länge von 400m auf dieser stark belasteten Linie eine hohe Beförderungskapazität anbieten.
Um dieses Verkehrsangebot fahren zu können, sind folgende Infrastrukturmassnahmen erforderlich:
Ausbau des Knotens Lausanne mit Überwerfung Renens (1‘050 Millionen Franken)
zwei zusätzliche Perronkanten im Bahnhof Genf-Cornavin (790 Millionen Franken)
zwei Überholanlagen für den Güterverkehr zwischen Renens und Genf (330 Millionen Franken)
Massnahmen für den Erhalt des Lausanne umfahrenden Zuges entlang des Jurafusses (350 Millionen Franken).
Die laut ZEBG zu überprüfende Massnahme „Drittes Gleis zwischen Renens und Allaman“ ist für das oben beschriebene Angebot nicht notwendig. Eine über das oben beschriebene Angebot zwischen Lausanne und Genf hinausgehende Verdichtung im Regional- oder im Fernverkehr würde jedoch den genannten dreigleisigen Abschnitt zwischen Renens und Allaman (1‘900 Millionen Franken) erfordern.
Wenn die Intercityzüge zwischen Genf und Lausanne in einem Viertelstundenabstand verkehren sollen, ist zusätzlich ein Vierspurausbau zwischen Gland und Rolle notwendig (600 Millionen Franken).