Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/112: Teilrevision des Transplantationsgesetzes vom 8. Oktober 2004 · 40 Seiten

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gerechnet werden, dass die Verwendung von Blut und Blutprodukten in Zukunft an Bedeutung gewinnen werde. So sei anzunehmen, dass künftig Blut-Stammzellenspenderinnen und -spender auch für die Spende anderer Stammzellen sowie von Blut und Geweben angefragt würden. Daher sei das Verfahren der Erteilung des Einverständnisses im Falle der HSCT komplexer und anders zu gestalten und die Risikoevaluation für die Spenderinnen und Spender von Blut-Stammzellen wie auch die Nachverfolgung der Spenderinnen und Spender verdienten es, vertieft geprüft und geklärt zu werden.

STx bedauert, dass die Gewebeentnahme bzw. die Schaffung eines nationalen Gewebenetzwerkes noch nicht geregelt worden sei. Bisherige Gespräche zwischen STx und dem BAG seien nicht erfolgreich gewesen, weil kein offizieller Gesetzesauftrag zur Meldung von Gewebespenderinnen und -spendern, zur Entnahme von Gewebe und zur Finanzierung der notwendigen Strukturen vorläge. Bereits heute sei die Schweiz in gewissen Bereichen aufgrund der fehlenden Entnahmen in den Spitälern zu 100% auf das Ausland angewiesen. Dringend notwendige Spendegefässe (Arterien und Venen) müssten aus dem Ausland importiert werden, was die Behandlungsmöglichkeiten bei Notfällen deutlich einschränke. Gemäss STx brauche es einen klaren Auftrag, Gewebe zu entnehmen, aufzuarbeiten und in einem 24 Stunden-Dienst den Zentren anzubieten, welcher bei STx verfügbar wäre.