Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/112: Teilrevision des Transplantationsgesetzes vom 8. Oktober 2004 · 40 Seiten

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Kostenanteil in die Transplantationspauschalen eingeschlossen werden und – da sie Voraussetzung und Bestandteil des gesamten medizinischen Transplantationsprozesses darstellen – gemäss dem Kostenschlüssel nach Artikel 49a KVG durch die Kantone und Krankenversicherer finanziert werden.

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TI schlägt vor, in einem neu geschaffenen Artikel 14a die finanzielle Unterstützung der Spitalstrukturen in Spitälern, die sich für die Organentnahme einsetzen, angemessen zu regeln. Auf jeden Fall müsse der Bund die Zuständigkeit für den Erlass der Regeln übernehmen, die für die Unterstützung der organentnehmenden Spitäler gelten.

GE hätte begrüsst, wenn die Gesetzesrevision die Gelegenheit ergriffen hätte, einen stärkeren Rückhalt der Information und Ausbildung bezüglich der Organspende aufzunehmen, damit die Organspende als Verantwortung jedes einzelnen wahrgenommen werde. Zudem schlage die WHO in ihrer angenommen Resolution vor, dass Strukturen geschaffen würden, welche eine optimale Spenderinnen- und Spendererkennung ermöglichen.

H+ macht darauf aufmerksam, dass die wichtige Abklärungs- und Informationsarbeit der Spitäler (lokale Koordination) in vielen Kantonen noch nicht befriedigend gelöst und finanziert sei. Mit den gesetzlichen Neuerungen werde diese Arbeit noch bedeutender und intensiver. H+ bittet deshalb, bei den Kantonen darauf zu pochen, dass die notwendigen Ressourcen für die Informations- und Spenderinnen- und Spenderarbeit zur Verfügung gestellt würden.

STx hält fest, dass die kantonal unterschiedliche Umsetzung der Verpflichtung zur Anstellung von Koordinatorinnen und Koordinatoren zur Spenderinnen- und Spendererkennung weiterhin bestehe. Trotz Finanzierung von Ausbildung und immer neuen Aufrufen existierten zudem nach wie vor grosse regionale Unterschiede in der Bereitschaft, Ressourcen einzusetzen und potentielle Spenderinnen und Spender zu melden. STx habe keinerlei Möglichkeit, die Spitäler auf die notwendigen Massnahmen zu verpflichten, es blieben STx nur die immer neuen Motivationsgespräche in den Spitälern. Hier wäre gemäss STx eine klare Kompetenzregelung von grosser Wichtigkeit: einerseits zwischen dem Bund und den Kantonen, andererseits im Rahmen des Leistungsauftrags an STx.

4.2 Organspendeförderung und Förderung der Transplantation

FDP und STx (3%) bedauern, dass die vorgeschlagenen Änderungen keine Massnahmen zur Organspendeförderung beinhalten. FDP erwartet vom Bundesrat, dass dieser nach den Abklärungen zum Bericht auf die Postulate von Ständerat Felix Gutzwiller und Nationalrat Laurent Favre rasch Massnahmen präsentiere, die die Anzahl der Spenden erhöhe. Eine einfache Debatte, welche die Bevölkerung auf die gravierende Situation hinweist, könnte bereits genügen, dass jeder einzelne seinen Willen festhalte und sich für oder gegen eine Spende ausspräche. FDP hält aber fest, dass der Entscheid für oder auch gegen eine Spende in jedem Fall respektiert werden müsse.

SBK-CES möchte, dass Angesichts des Organmangels das Gesetz Mittel vorsehen soll, die mithelfen, der Bevölkerung die Wichtigkeit der Organspende zu zeigen.