Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/112: Teilrevision des Transplantationsgesetzes vom 8. Oktober 2004 · 40 Seiten
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Organ-Lebendspendern zu entrichten. Der Bund beteiligt sich an den Kosten für die Führung des Registers der Stiftung.
Am 29. Juni 2011 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des TxG. Nebst den Kantonen und einer interkantonalen Organisation wurden 14 Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände, acht Spitzenverbände der Wirtschaft sowie 94 Organisationen und interessierte Kreise zur Stellungnahme eingeladen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 21. Oktober 2011.
2 Zusammenfassung der Ergebnisse
2.1 Beurteilung des Entwurfs im Überblick
Von den 146 eingeladenen Adressaten haben 67 Stellung genommen. Zudem haben acht Nichteingeladene Stellung genommen. Von den 75 Stellungnahmen äussern sich 67 inhaltlich zur Vorlage; acht Adressaten (11%), darunter drei Kantone, verzichten explizit auf eine Stellungnahme (SH, UR, ZG, KAV, KHM, SAV, SSV, UNI BE).
41 Vernehmlassungsteilnehmende (55%) begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen vorbehaltlos. Dazu gehören 17 Kantone (AR, BE, BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, VD, VS) sowie CFCH, EKBB, FMH, GDK, GMO, Insel, LNRH, NF, pat.ch, PH, PLDO, SAMW, SOL-DHR, SOLV-LN, SRK, SSR, STV, SVBST, SVPL, UNI BEMed, UNIL, USZ, UZH und VNPS. Einige von ihnen schlagen jedoch weitere, bisher nicht berücksichtigte Änderungen vor. Weitere 12 Vernehmlassungsteilnehmende (16%) befürworten grundsätzlich die Teilrevision und begrüssen die meisten Änderungen, haben aber bei einzelnen Änderungen gewisse Vorbehalte oder ethische Bedenken. 14 Teilnehmende (19%) stimmen der Vorlage ebenfalls grundsätzlich zu, sind jedoch mit einzelnen Änderungen nicht einverstanden.
In der Summe sprechen sich alle Vernehmlassungsteilnehmenden grundsätzlich für die Teilrevision des TxG aus und erachten diese aus unterschiedlichen Gründen als notwendig. Keiner der Vernehmlassungsteilnehmenden lehnt die Teilrevision ab oder fordert eine grundlegende Überarbeitung des gesamten Entwurfs.
Die verschiedenen Gruppierungen nehmen unterschiedliche Positionen ein: Die Kantone, Transplantations-, Lebendspende-, Transplantierten-, Patienten- und Interessensorganisationen sprechen sich mehrheitlich für die vorgeschlagenen Änderungen aus. Dieselbe Position vertreten mehrheitlich die Universitäten und Forschungsprogramme sowie die medizinischen Fachgesellschaften, Vereinigungen und Akademien. Parteien sowie Ethikinstitutionen, -kommissionen und kirchliche Institutionen vertreten unterschiedliche Positionen. Einzig die Versicherungsverbände lehnen geschlossen einige Neuregelungen bezüglich der finanziellen Absicherung der Lebendspenderinnen und Lebendspender ab.