Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/123: Änderung von Artikel 119 BV und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Zulassung der Präimplantationsdiagnostik) · 104 Seiten

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Verbot vorzuziehen sei. Die zu formulierenden Rahmenbedingungen müssten dergestalt sein, dass kein Ermessensspielraum besteht, der zu einer Erweiterung der Indikationen missbraucht werden könnte.

Im Frühjahr 2009 gab der Bundesrat einen Entwurf in die Vernehmlassung, der die Zulassung der PID ausschliesslich zur Vermeidung der Übertragung einer schweren Krankheit vorsah. Gleichzeitig hat er daran festgehalten, dass - abgeleitet aus Artikel 119 BV - die Kryokonservierung von Embryonen verboten ist und nur eine geringe Anzahl Embryonen pro Zyklus hergestellt werden darf. Dieser Entwurf stiess auf deutliche Kritik insbesondere von Fachleuten der Fortpflanzungsmedizin, welche die PID unter diesen Umständen nicht für praktikabel hielten. Vor diesem Hintergrund beschloss der Bundesrat im Mai 2010, den Entwurf in einzelnen Bereichen wesentlich zu überarbeiten. Die strenge Eingrenzung der erlaubten Indikation sollte zwar beibehalten bleiben, aber auf der Grundlage einer entsprechenden Anpassung der Bundesverfassung sollte eine höhere Anzahl zu entwickelnder Embryonen und deren Kryokonservierung ermöglicht werden. Weil der Regelungsentwurf nun auch eine Verfassungsänderung beinhaltet, ist erneut eine Vernehmlassung durchzuführen.

1.2 Naturwissenschaftliche Grundlagen

1.2.1 Einleitung

Die PID ist ein neueres Diagnoseverfahren zur Untersuchung des Erbguts von Embryonen in vitro.8 1990 kam in England das erste Kind zur Welt, bei dem mittels PID das Geschlecht festgestellt worden war, um das Auftreten einer Xchromosomalen Erbkrankheit zu verhindern (vgl. Ziff. 1.2.4.1).9 Zwei Jahre später wurde das erste Kind geboren, bei dem mittels PID eine monogene Erbkrankheit ausgeschlossen worden war.10 Wurde diese Technik anfangs nur in Einzelfällen und zum Nachweis einiger weniger Erbkrankheiten eingesetzt, so liegt die Zahl der bis heute weltweit nach einer PID geborenen Kinder bereits über 10 00011, wobei diese Zunahme nicht zuletzt auf eine Ausweitung des Indikationenspektrums zurückzuführen ist. So wird heute die PID nicht nur zum Nachweis von etwa 200 Erbkrankheiten12 genutzt, sondern darüber hinaus für andere Zwecke wie etwa um die Erfolgsrate der IVF zu erhöhen, oder zur Geschlechterselektion mit oder ohne Krankheitsbezug (vgl. Ziff. 1.2.4.2 und 1.2.4.4). Die Ausweitung der Indikation ist auch gegenüber dem Indikationenspektrum im Falle der Pränataldiagnostik (PND)

8 Vgl. zum Ganzen etwa C. Basille, Preimplantation genetic diagnosis: State of the art, European Journal of Obstetrics & Gynecology and Reproductive Biology, 2009, 145, S. 9-13.

9 A. H. Handyside et al., Pregnancies from biopsied human preimplantation embryos sexed by y-specific DNA amplification, in: Nature, 1990, 344, S. 768-770.

10 A. H. Handyside et al., Birth of a normal girl after in vitro fertilization and preimplantation diagnostic testing for cystic fibrosis, in: The New England Journal of Medicine, 1992, 327, S. 905-909.

11 Vgl. J. L. Simpson, Preimplantation genetic diagnosis at 20 years, in: Prenatal Diagnosis, 2010, 30, S. 682-695. Genauere Zahlen hierzu sind nicht erhältlich, da «PID-Kinder» nicht systematisch registriert werden.

12 Vgl. The Preimplantation Genetic Diagnosis International Society (PGDIS), Guidelines for good practice in PGD: programme requirements and laboratory quality assurance, in: Reproductive BioMedicine Online, 16, 2008, S. 134-147.