Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/123: Änderung von Artikel 119 BV und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Zulassung der Präimplantationsdiagnostik) · 41 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 24Fedlex · Ergebnisbericht

Nur durch entsprechende Forschung können die Grundlagen für diese Information zur Verfügung gestellt werden. SEK verlangt, die Verpflichtung zur Unterstützung der Begleitforschung im Gesetz zu verankern. Ohne Nennung von Artikel 14b fordert SP, die gesellschaftlichen und psychologischen Auswirkungen der PID wissenschaftlich zu untersuchen, insbesondere in Bezug auf die Situation von Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung, für die eine diskriminierende Wirkung infolge der unterstellten Vermeidbarkeit ihres Leidens durch die PID zu befürchten sei.

5.5 Gesamtrevision des Fortpflanzungsmedizingesetzes

SULM und Uni LU-br sind der Ansicht, dass generell die Gebote und Verbote des FMedG angesichts der zwischenzeitlichen medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklung überholt seien und deshalb die Option einer Gesamtrevision des Gesetzes zu prüfen sei.

5.6 Beschränkung der Anzahl Zentren

3 Vernehmlassungsteilnehmende (AWS, FMH, SPO) fordern, die Anzahl der Zentren, die eine PID durchführen, zu beschränken. AWS und FMH präzisieren „auf wenige (2-3)“ und geben die Begründung, dass dies im Interesse ausreichender Fallzahlen und der damit verbundenen Qualitätssicherung geschehen soll. Nach Ansicht von FMH bietet sich dazu idealerweise der Weg der interkantonalen Planung der Spitzenmedizin an.

5.7 Kostenübernahme für die PID durch die obligatorische Krankenversicherung

16 Vernehmlassungsteilnehmende (VD, CVP-Frauen, AGER, CHUV, FMH, Insel, MAM, MERH, PHCH, SGGG, SGP, SULM, USZ, UZH, VIPS, Uni BE-m) fordern, dass die Kosten für das PID-Verfahren von der obligatorischen Krankenversicherung im Rahmen der Grundversorgung übernommen werden sollen. Es sei ethisch nicht vertretbar, dass genetisch belastete Paare aus Kostengründen auf ein medizinisch unterstütztes Fortpflanzungsverfahren mit PID verzichten und die Option einer ‚Schwangerschaft auf Probe‘ mit pränataler Untersuchung und eventuell Schwangerschaftsabbruch oder die Gefahr einer wiederholten Fehlgeburt in Kauf nehmen müssten. Daneben widerspreche es dem Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn die Kosten einer entsprechenden genetischen Untersuchung im Rahmen einer PND übernommen würden, bei einer PID dagegen nicht. VIPS schlägt vor, die Übernahme der Kosten an die Bedingung eines „electiven Single-Embryo-Transfers“ zu knüpfen. Dadurch könnten heterozygote Mehrlingsschwangerschaften verhindert und so deren Folgekosten gespart werden. Die Ausgaben für die PID liessen sich so zu einem erheblichen Teil kompensieren.