Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/123: Änderung von Artikel 119 BV und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Zulassung der Präimplantationsdiagnostik) · 41 Seiten
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1 Ausgangslage
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Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in der Schweiz gemäss Artikel 5 Absatz 3
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Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) seit 2001 verboten. Im Jahre 2005 stimmten beide Kammern einer Motion der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zu, welche den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung
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zur Zulassung der PID beauftragte. 2009 führte der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Änderung des FMedG betreffend der Zulassung der PID durch. Nach heftiger Kritik insbesondere von Seiten der medizinischen Fachverbände beschloss der Bundesrat im Folgejahr, den Entwurf im Hinblick auf die Rahmenbedingungen, unter denen die PID angewendet werden soll, zu überarbeiten. Dies bedingte eine Änderung von Artikel 119 BV und somit eine erneute Vernehmlassung.
Am 29. Juni 2011 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung von Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe c BV sowie des FMedG im Hinblick auf die Zulassung der PID. Nebst den Kantonen und zwei interkantonalen Organisationen wurden 14 Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände (Gemeinden, Städte und Berggebiete), acht Spitzenverbände der Wirtschaft sowie 149 Organisationen und interessierte Kreise zur Stellungnahme eingeladen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 30. September 2011.
2 Zusammenfassung der Ergebnisse
2.1 Beurteilung der Vorlage im Überblick
Im Rahmen der Vernehmlassung gingen beim BAG 87 Stellungnahmen ein, die sich inhaltlich zur Vorlage äusserten; zehn Adressaten, darunter drei Kantone, verzichteten
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explizit auf eine Stellungnahme.
Die Stellungnahmen lassen sich vereinfacht drei verschiedenen Positionen zuordnen. Eine erste Position, die von 18% der Vernehmlassungsteilnehmenden vertreten wird, bejaht die Vorlage vorbehaltlos (vgl. 2.2.1). Eine zweite Position befürwortet grundsätzlich die Zulassung der PID in der Schweiz; sie bringt aber mehr oder weniger starke Einwände gegen die Vorlage vor (vgl. 2.2.2). Diese Position wird von 61% der Teilnehmenden eingenommen. Eine dritte Position, die 21% der Teilnehmenden beziehen, spricht sich generell gegen die Zulassung der PID in der Schweiz aus (vgl. 2.2.3). Diese Einteilung der Gruppen gilt gleichermassen für die Änderung der Bundesverfassung wie des FMedG.
In der Summe sprechen sich rund 80% der Teilnehmenden grundsätzlich für die Zulassung der PID in der Schweiz aus. Im Gegensatz zum Entwurf 2009 halten nun alle
1 Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation, IVF) erzeugten Embryos auf genetische Defekte hin vor dessen Einpflanzung in die Gebärmutter.
2 Bundesgesetz vom 18. Dezember 1998 über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung, SR 810.11.
3 Motion 04.3439; Wortlaut der Motion vom 2. September 2004: „Der Bundesrat wird beauftragt, eine Regelung vorzulegen, welche die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht und deren Rahmenbedingungen festlegt.“ 4 Die 87 inhaltlichen Stellungnahmen gelten im Folgenden als 100%; alle Prozentangaben beziehen sich hierauf.