Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/123: Änderung von Artikel 119 BV und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Zulassung der Präimplantationsdiagnostik) · 41 Seiten

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Befürworter die PID unter den Bedingungen des Entwurfs grundsätzlich für medizinisch durchführbar. Von den Kantonen ist nur noch LU grundsätzlich gegen die PID (2009: LU und VS), die überwiegende Mehrheit stimmt der Vorlage mit Vorbehalten in Einzelheiten oder generell zu. GL, SH und UR verzichten auf eine Stellungnahme.

Von den Parteien fordern FDP und SP, die PID weniger streng zu regeln, als es der Entwurf vorsieht. CVP, EDU, EVP und KVP sind gegen jegliche Zulassung der PID, CSP fordert die Rückkehr zu den strengeren Regelungen des Entwurfs 2009, teilweise auch Grüne. CVP Frauen und SVP stimmen dem Entwurf zu.

Akademien, Fachgesellschaften, Universitäten und Spitäler beziehen überwiegend die zweite Position (ja zur PID, aber mit der Forderung nach weiteren Lockerungen). Grundsätzlich gegen die Zulassung sprechen sich nach wie vor mehrheitlich kirchliche Organisationen aus.

2.2 Die einzelnen Positionen

2.2.1 Uneingeschränkte Zustimmung zur Vorlage

16 Stellungnahmen sind mit der Vorlage einverstanden, ohne Vorbehalte zu äussern, darunter 7 Kantone sowie von den Parteien CVP-Frauen und SVP. Mehrere von ihnen machen dabei deutlich, dass sie der PID nur solange zustimmen können, als keine weiteren Lockerungen der Regelungen vorgenommen werden.

2.2.2 Zustimmung zur Vorlage unter Vorbehalten

53 Teilnehmende sind mit der Zulassung der PID prinzipiell einverstanden, kritisieren aber einzelne Aspekte des Entwurfes. Mehrheitlich wird dabei gefordert, die PID unter weniger strengen Voraussetzungen zuzulassen, als es der Entwurf vorsieht, so 13 Kantone, FDP und SP sowie zahlreiche medizinische Fachverbände und Institutionen. Nur sehr wenige Teilnehmende verlangen eine strengere Regelung, etwa im Sinne des Vorentwurfs 2009 (AI, CSP, Grüne).

Die umstrittensten Regelungsaspekte sind insbesondere:

Indikationen für die PID

Der Entwurf beschränkt die medizinischen Indikationen für eine PID auf bei den Eltern bekannte, genetisch vererbte und als schwer einzustufende Krankheiten (vgl. Art. 5a).

Gut zwei Drittel aller Vernehmlassungsteilnehmenden (62) äussern sich explizit hierzu. 42 Teilnehmende halten die beantragte Indikationenregelung für zu restriktiv, darunter 7 Kantone, FDP und SP sowie zahlreiche medizinische Fachverbände und Institutionen. Sie fordern insbesondere die Zulassung des Aneuploidie-Screenings, also der Untersuchung des Embryos auf Chromosomenstörungen, sowie zumeist auch der HLA-Typisierung des Embryos zum Zweck einer späteren Zell- oder Gewebespende für ein krankes Geschwisterkind („Retter-Baby“).

Rahmenbedingungen der PID-Durchführung

Hierbei geht es insbesondere um die Frage, ob die Anzahl der Embryonen, die je Zyklus höchstens entwickelt werden dürfen, begrenzt werden soll. Der Entwurf belässt die Höchstgrenze bei drei im Fall der IVF ohne PID und legt sie auf acht fest bei Durchführung der PID (vgl. Art. 17).