Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/123: Änderung von Artikel 119 BV und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Zulassung der Präimplantationsdiagnostik) · 41 Seiten
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Insgesamt äussern sich 49 Vernehmlassungsteilnehmende explizit zu Artikel 17. Hiervon halten 32 Teilnehmende die beantragte Regelung für zu restriktiv (4 Kantone, FDP, sowie zahlreiche medizinische Fachverbände und Institutionen). Ihrer Ansicht nach soll die Höchstgrenze angehoben oder – so die Mehrheit – ganz aufgehoben werden. Alle Teilnehmenden dieser Gruppe fordern dies für die PID, einige auch für IVF-Verfahren ohne PID.
Vollzug
Gut die Hälfte (47) der Stellungnahmen äussert sich zur vorgeschlagenen Vollzugsregelung (Melde- und Bewilligungswesen, Aufsicht), wovon 30 Stellungnahmen kritisch sind (7 Kantone, FDP, sowie zahlreiche medizinische Fachverbände und Institutionen). Hauptsächlich wird vorgebracht, die Kontrollregelung sei viel zu restriktiv, zu kompliziert und zu streng im Vergleich zu Verfahren in ähnlichen Bereichen wie der Pränataldiagnostik (PND).
2.2.3 Nein zur PID, nein zur Vorlage
18 Vernehmlassungsteilnehmende sprechen sich generell gegen die Zulassung der PID in der Schweiz und somit gegen die vorgeschlagene Gesetzesänderung aus, darunter ein Kanton (LU), die Parteien CVP, EDU, EVP, KVP sowie kirchliche Institutionen, Organisationen von Menschen mit Behinderung und einzelne Interessenverbände.
Einige Teilnehmende betonen, die PID sei nicht mit der Menschenwürde vereinbar, bei der PID würde die „gezielte Verwerfung und Eliminierung von Embryonen in Kauf genommen“. Eine Eingrenzung der PID auf „schwere Krankheiten“ sei nicht durchführbar, wie die internationale Praxis der letzten Jahre deutlich zu erkennen gebe. Die PID öffne so der Eugenik Tür und Tor.
Andere warnen vor negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft wie insbesondere sozialen Auswirkungen infolge der fortschreitenden Medikalisierung der Fortpflanzung. Eltern eines Kindes mit einer Behinderung müssten sich zusehends den Vorwurf gefallen lassen, ein solches Kind hätte „verhindert“ werden können, und es wird angeführt, dass infolge der PID kranke Menschen oder Menschen mit Behinderungen zunehmend diskriminiert würden. Dabei wird vor einer Entsolidarisierung der Gesellschaft gewarnt.