Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Ausgangslage
1 Grundzüge der Vorlage
Die Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) ist eine weitere wichtige Etappe in der Weiterentwicklung der Agrarpolitik. Sie enthält einerseits Vorschläge zur Anpassung der agrarpolitischen Instrumente (Ziff. 2) und andererseits einen Entwurf für den Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2014 bis 2017 (Ziff. 3). Ziel ist es die Effizienz der agrarpolitischen Instrumente signifikant zu verbessern und so mit stabilen finanziellen Mitteln die agrarpolitischen Ziele besser zu erreichen als bisher.
In diesem Kapitel werden einleitend die wichtigsten innen- und aussenpolitischen Aufträge und Einflussfaktoren beschrieben (Ziff. 1.1) und die Ergebnisse der bisherigen Agrarpolitik bilanziert (Ziff. 1.2). Anschliessend werden die zukünftigen Rahmenbedingungen dargestellt (Ziff. 1.3) und abgeleitet, welche Herausforderungen sich daraus für die Land- und Ernährungswirtschaft ergeben (Ziff. 1.4). In Ziffer 1.5 wird aufgezeigt, mit welcher langfristigen Strategie die Herausforderungen der Zukunft bewältigt werden sollen. In einem nächsten Schritt werden konkrete Ziele für den Zeithorizont bis 2017 definiert (Ziff. 1.6) und wird aufgezeigt, wie diese Ziele erreicht werden sollen (Ziff. 1.7). Schliesslich wird die Stellungnahme der Beratenden Kommission (Ziff. 1.8) und das Verhältnis der AP 14-17 zu den aussenhandelspolitischen Projekten dargestellt (Ziff. 1.9).
1.1 Ausgangslage
Nach Artikel 6 Landwirtschaftsgesetz (LwG) sind die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft gestützt auf eine Botschaft des Bundesrats mit einfachem Bundesbeschluss jeweils für höchstens vier Jahre mit den entsprechenden Zahlungsrahmen zu bewilligen. Künftig sollen bedeutende mehrjährige Finanzvorlagen und die Legislaturplanung in engem Bezug erarbeitet werden. Diese Neuregelung betrifft auch die Landwirtschaft, weshalb für die Jahre 2012 und 2013 eine Übergangslösung in Form von zweijährigen Zahlungsrahmen nötig wurde. Der Bundesrat hat am 30. Juni 2010 eine entsprechende Botschaft verabschiedet1. Die nächste ordentliche Vierjahresperiode umfasst die Jahre 2014 bis 2017. Deshalb ist der Entwurf für einen Bundesbeschluss zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen für die Jahre 2014 bis 2017 ein wichtiger Bestandteil der vorliegenden Vernehmlassungsunterlage.
Neben den finanziellen Mitteln für den Zeitraum 2014 bis 2017 werden auch instrumentelle Änderungen vorgeschlagen. Damit wird parlamentarischen Vorstössen und den Entwicklungen in anderen landwirtschaftsnahen Politikbereichen Rechnung getragen. Ausserdem ist dem Stand der aussenpolitischen Dossiers in geeigneter Weise Rechnung zu tragen.
1 BBl 2010 5097