Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Ausgangslage

fordern. Angesichts der geltenden Regeln im internationalen Handelsrecht – insbesondere das Prinzip der Nichtdiskriminierung – ist ein Importverbot kaum zu rechtfertigen. Unsere Abkommen bei der Welthandelsorganisation und mit der Europäischen Union (EU) machen ein Verbot, das auf nicht eingehaltenen sozialen oder ökologischen Normen beruht, undenkbar, da keine allgemeinen, weltweit anerkannten Kriterien bestehen und ihre allfällige Umsetzung und/oder Überprüfung problematisch wäre. Der Schweiz sind die Hände gebunden, wenn es darum geht, die Umsetzung und Überprüfung jenseits der Landesgrenzen direkt zu stärken. Die einzige Handlungsmöglichkeit bietet die Teilnahme an internationalen Foren, die es sich zum Ziel gemacht haben, Kontrollen zu regeln und harmonisierte Kontrollsysteme und Normen einzurichten. So ist die Schweiz denn auch in den laufenden Prozess bei der Internationalen Arbeitsorganisation involviert, um internationale Arbeitsnormen – auch für die Landwirtschaft – zu erarbeiten.

Der Ständerat gab diesen Initiativen am 17. Juni 2010 keine Folge. Auch die WAK des Nationalrates empfahl, ihnen keine Folge zu geben. Am 28. Juni 2010 forderte die WAK-N den Bundesrat jedoch in einem Postulat auf:

«[...] Möglichkeiten zur Verbesserung der Konsumenteninformation über Labels zu prüfen, mit dem Ziel, den Anforderungen der nachhaltigen Entwicklung besser gerecht zu werden. Er trägt dabei der Entwicklung der staatlichen Labels in der EU Rechnung5».

Der Bundesrat beantragte die Annahme dieses Postulates, das bei Annahme durch das Parlament im Rahmen der Erarbeitung der AP 14-17 behandelt würde. Am 13. Dezember 2010 hat der Nationalrat das Postulat überwiesen.

Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur Agrarpolitik 2011 (AP 2011) wurde der Bundesrat beauftragt, bis spätestens im Jahre 2009 einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorzulegen, die der Landwirtschaft einen stabilen Rahmen zur Verfügung stellt, der es ihr erlaubt, den Verfassungsauftrag weiterhin zu erfüllen. Der Bericht sollte eine Beurteilung ermöglichen, ob im Rahmen der nächsten Reformetappe das Direktzahlungssystem anzupassen sei. In Erfüllung der Motion WAK-S6 hat der Bundesrat am 6. Mai 2009 den Bericht «Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems» verabschiedet. Die zuständige Kommission des Ständerates (WAK-S) hat den Bericht diskutiert und die Motion «Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Konkretisierung des Konzepts»7 eingereicht. Diese beauftragt den Bundesrat, das im Bericht vorgeschlagene Direktzahlungskonzept zu konkretisieren und dem Parlament bis Ende 2011 eine Botschaft zur Änderung des Direktzahlungssystems zu unterbreiten. Die Motion wurde von beiden Räten überwiesen.

5 10.3627 Po der Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR, Nachhaltige Entwicklung. Verbesserung der Konsumenteninformation durch Labels, 10. Juni 2010.

6 06.3635 Mo Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR, Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems, 10. November 2006.

7 09.3973 Mo Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR, Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Konkretisierung des Konzepts, 16. Oktober 2009.