Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Übersicht
Ausgangslage
Verschiedene vom Parlament überwiesene Vorstösse beauftragen den Bundesrat, dem Parlament Vorschläge zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) zu unterbreiten. Zudem muss er nach einer Übergangsphase in den Jahren 2012-2013 dem Parlament einen Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft (Zahlungsrahmen) in den Jahren 2014 bis 2017 vorlegen. Die Gesetzesrevision und der Zahlungsrahmenbeschluss bilden zusammen die Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17).
Strategie und Stossrichtung
Die agrarpolitischen Massnahmen sollen der Schweizer Landwirtschaft ermöglichen, mit einer ökonomisch erfolgreichen, ökologisch optimalen und sozial verantwortungsbewussten Nahrungsmittelproduktion die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten und die Erwartungen der Bevölkerung zu erfüllen. Um dies zu erreichen, hat der Bundesrat vier strategische Schwerpunkte definiert:
1. Sichere und wettbewerbsfähige Nahrungsmittelproduktion und -
versorgung gewährleisten;
2. Ressourcen effizient nutzen und nachhaltigen Konsum fördern;
3. Vitalität und Attraktivität des ländlichen Raums stärken;
4. Innovation und Unternehmertum in der Land- und Ernährungswirtschaft fördern.
Wichtigste Änderungen im Bereich der Gesetzgebung
Mit der AP 14-17 werden die Massnahmen zur Umsetzung dieser Strategie für die Jahre 2014 bis 2017 festgelegt. Kernelement ist die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Massnahmen mit unspezifischer Zielausrichtung sollen durch zielgerichtete Instrumente ersetzt werden. Die heutigen tierbezogenen Beiträge sollen in Versorgungssicherheitsbeiträge und ein namhafter Teil des allgemeinen Flächenbeitrags in Anpassungsbeiträge umgelagert werden. In Bereichen mit Ziellücken soll der Mitteleinsatz sukzessive erhöht werden. In dem Ausmass wie der Mittelbedarf dafür steigt, sollen die die Anpassungsbeiträge reduziert werden. Mit gleich bleibenden finanziellen Mitteln können so die agrarpolitischen Ziele in Zukunft besser erreicht werden als bisher.
Allgemeine Grundsätze
• Der Grundsatz, dass der Bund die Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Leis-
tungen durch die Landwirtschaft mit Direktzahlungen fördert, soll im LwG verankert werden (Art. 2 Abs. 1 Bst. b).
• Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat
den Bundesrat angefragt, ihren Umsetzungsvorschlag zur parlamentarischen Initiative Bourgeois „Ernährungssouveränität“ (08.457) vom 17. Januar 2011 in die Vorlage zur AP 14-17 zu integrieren und so in die Vernehmlassung zu
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