Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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titionskrediten vereinheitlicht werden (Art. 87 Abs. 2, Art. 89a, Art. 97 Abs. 1 und Abs. 7, Art. 108 Abs. 1bis und Abs. 2 und Art. 166 Abs. 2 LwG).
• Pachtlandarrondierungen und weitere Formen zur Verbesserung der Bewirt-
schaftungsstruktur sollen erleichtert werden (Art. 20 LPG).
Forschung und Beratung sowie Förderung der Pflanzen- und Tierzucht
• Die Bewilligungspflicht für die Gewinnung und den Vertrieb von Sperma und
Embryonen von Nutztieren wurde 2007 aufgehoben. Der entsprechende Gesetzesartikel ist deshalb nicht mehr notwendig (Aufhebung Art. 145 LwG).
Rechtsschutz, Verwaltungsmassnahmen und Strafbestimmungen
• Den Behörden sind zusätzliche Kompetenzen einzuräumen, sodass sie ange-
messene Massnahmen ergreifen können, namentlich um gefährliche Produkte zu neutralisieren oder zurückzurufen (Art. 169 Abs. 3 LwG).
• Die Strafbestimmung im Zusammenhang mit Ursprungsbezeichnungen und
geografischen Angaben wird angepasst, damit sie mit den übrigen Strafbestimmungen in Sachen geistiges Eigentum konform sind (Art. 172 Abs. 2 LwG). Bei den Übertretungen wird die Liste um die Zuwiderhandlung im Zusammenhang mit der Verwendung des gemeinsamen Erscheinungsbildes gemäss Artikel 12 LwG und der Verwendung der öffentlichen Zeichen nach Artikel 14 Absatz 4 LwG ergänzt (Art. 173 Abs. 1 LwG).
Schlussbestimmungen
• Der Vollzug der Direktzahlungen soll in Zukunft auf einem geographischen
Informationssystems (GIS) basieren (Art. 178 Abs. 5 LwG).
• Verstärkung der Auskunftspflicht und gesetzliche Verankerung des Prinzips der
gegenseitigen Unterstützung zwischen dem BLW und den übrigen Schweizer Behörden (Art. 183 und Art. 184 LwG).
• Schaffung einer Rechtsgrundlage, damit die Kantone im Rahmen von ASA 2011
die Direktzahlungen unter Verwendung eines zentralen Services berechnen können (Art. 185 Abs. 5 LwG).
• Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Regelung der Rechte auf Immaterialgü-
tern im Bereich der landwirtschaftlichen Forschung (Art. 186a LwG).
• Verschiedene Übergangsbestimmungen sollen aufgrund des Ablaufes ihrer
Frist oder der Aufhebung gewisser Gesetze bzw. Gesetzesbestimmungen aufgehoben werden (Art. 187 Abs. 2-9 und 11-13, Art. 187a, Art. 187b Abs. 1-4 und 6-7, Art 187c Abs. 2 LwG).
IV