Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Grundzüge der Vorlage
Tabelle 12
Entwicklung von Einkommensgrössen der Einzelbetriebe nach Quartilen
Erstes Quartil Zweites Quartil Drittes Quartil Viertes Quartil (0-25 %) (25-50 %) (50-75 %) (75-100 %)
Dreijahresdurchschnitt 00/02 07/09 00/02 07/09 00/02 07/09 00/02 07/09
In Franken pro Betrieb
Arbeitsverdienst 6 153 5 599 31 498 36 995 49 891 60 399 81 883 97 691
Landwirtschaftliches
Einkommen 18 967 15 742 43 840 47 637 63 938 72 634 98 108 111 501
Ausserlandwirtschaft-
liches Einkommen 28 621 38 295 18 171 21 211 15 535 19 280 12 888 19 527
Gesamteinkommen 47 588 54 037 62 011 68 848 79 473 91 924 110 996 131 028
Quelle: ART
Gesamthaft betrachtet hat sich die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft gegenüber 2000/02 leicht verbessert. Dank der kontinuierlichen Erneuerung von Gebäuden, Einrichtungen und Maschinen und der Verbesserung der Arbeitsproduktivität hat die Landwirtschaft die Grundlage für steigende einzelbetriebliche Einkommen geschaffen. Leicht verschlechtert hat sich die finanzielle Stabilität, weil der Anteil der Betriebe mit einem höheren Fremdfinanzierungsgrad etwas zu- und damit die finanzielle Selbständigkeit etwas abgenommen hat. Im Vergleich zur übrigen Bevölkerung hat sich die Einkommenssituation der besten Betriebe in der Tal- und Hügelregion wesentlich und in der Bergregion leicht verbessert. Der Vergleich zwischen dem Arbeitsverdienst aller Betriebe und jenem der übrigen Bevölkerung zeigt, dass zwar nach wie vor eine wesentliche Lücke vorhanden ist, die Landwirtschaft aber mit der positiven Einkommensentwicklung der übrigen Bevölkerung mithalten kann.
1.2.2.5.2 Situation und Rolle der Frauen in der Landwirtschaft
Der Grundsatz der Gleichstellung ist im Landwirtschaftsgesetz verankert. Seit der Agrarpolitik 2007 (AP 2007) werden sowohl in der Direktzahlungsverordnung wie auch in der Strukturverbesserungsverordnung die Ausbildungen von Bäuerinnen und Landwirtinnen/Landwirte explizit einander gleichgestellt. Die Beurteilung der Fähigkeit zur Selbstbewirtschaftung im Bodenrecht orientiert sich an den Voraussetzungen der Direktzahlungsverordnung. Das LwG ist ein nahezu ausschliesslich wirtschafts- und strukturpolitischer Erlass. Sozialpolitische Anliegen - namentlich für Bäuerinnen - können in diesem Rahmen nicht realisiert werden. Sie sind vielmehr Bestandteil der allgemeinen Sozialpolitik des Bundes. Es steht den Beteiligten
- und wie in anderen Wirtschaftszweigen praktiziert - frei, die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten für die Organisation eines Betriebes voll auszuschöpfen und damit soziale Anliegen besser zu berücksichtigen (z.B. durch die Schaffung eines