Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 35Fedlex · Ergebnisbericht

Error! Use the Home tab to apply Überschrift 1 to the text that you want to appear here.

3.10.2 Zahlungsrahmen Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen

Fünf Kantone (ZH, BE, GL, FR und TI), alle Parteien mit Ausnahme der SVP, sowie die Grossmehrheit der nicht bäuerlichen Organisationen sind mit dem Zahlungsrahmen Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen explizit einverstanden. 13 Kantone (LU, SZ, NW, ZG, SO, BS, BL, AR, AI,

AG, TG, GE und JU), die SVP und die bäuerlichen Kreise fordern eine Erhöhung um mindestens 80 Millionen Franken, ohne Kompensation der Mittel bei den beiden anderen Zahlungsrahmen. Acht Kantone (UR, OW, SH, GR, AG, VD, VS und NE) schlagen ebenfalls eine Erhöhung um mindestens 80 Millionen Franken vor. Diese wollen sie beim Zahlungsrahmen Direktzahlungen (insbesondere bei den Anpassungsbeiträgen) kompensieren. Die innerschweizerischen Bauernverbände fordern eine Erhöhung der Mittel im Zahlungsrahmen Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen, damit der höhere Finanzbedarf für Projekte zur regionalen Entwicklung und zur Förderung von einheimischen und regionalen Produkten nach Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe c des LwG gedeckt werden kann.

3.10.3 Zahlungsrahmen Produktion und Absatz

Die Kantone, politischen Parteien und der Grossteil der nicht landwirtschaftlichen Organisationen sind mit dem Zahlungsrahmen Produktion und Absatz einverstanden oder haben sich nicht explizit dazu geäussert. 13 Kantone (LU, SZ, OW,NW, ZG, FR, BL, AR,AI, SG, AG, TG und VS), drei Parteien (SVP, CVP und BDP) und bäuerliche Kreise fordern zwar eine Verankerung der 15 Rp./kg Zulage für verkäste Milch im Gesetz (siehe Ziff. 3.3.2), ohne explizit eine Mittelerhöhung zu beantragen. Die SMP und Emmi fordern dagegen explizit eine Erhöhung der Bundesmittel, damit eine Zulage für verkäste Milch von 15 Rp./kg bezahlt werden kann. Der Kanton ZG wehrt sich gegen eine Mittelverschiebung von der Tierproduktion zum Ackerbau. Der SBV und der SBLV fordern eine generelle Anpassung des Zahlungsrahmens Produktion und Absatz an die Marktpreisentwicklung.

3.10.4 Zahlungsrahmen Direktzahlungen

Die Höhe des vorgeschlagenen Zahlungsrahmens für die Direktzahlungen ist sowohl bei den Kantonen, politischen Parteien als auch bei den meisten Organisationen unbestritten. Zur Mittelverteilung innerhalb des Zahlungsrahmens sind hingegen zahlreiche kontroverse Stellungnahmen eingegangen.

Alle Kantone (mit Ausnahme des Kantons BE), die SVP, die CVP, die BDP und die Grossmehrheit der schweizerischen und kantonalen landwirtschaftlichen Organisationen beantragen die vorgesehenen Mittel für die Anpassungsbeiträge zu reduzieren, respektive ganz zu streichen. Die freiwerdenden Mittel sollen in andere Direktzahlungsbeiträge oder in den Zahlungsrahmen Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen fliessen. Neben dem Kanton BE erklären sich auch die SP, die Grünen, gewisse landwirtschaftliche Organisationen (VKMB, Uniterre, Agrarallianz) sowie Coop und Greenpeace mit der Höhe der Anpassungsbeiträge einverstanden. IP-Suisse, MGB, economiesuisse und mehrere Natur- und Umweltschutzorganisationen fordern dagegen eine Erhöhung. Die Kantone BE, GL und NE erklären sich mit der Höhe der Versorgungssicherheitsbeiträge einverstanden. Die Grossmehrheit der Kantone, die SVP, die CVP und die BDP, aber auch die landwirtschaftlichen Organisationen fordern, die Versorgungssicherheitsbeiträge zumindest mit einem Teil der freiwerdenden Mittel aus den Anpassungsbeiträgen zu erhöhen. Die linken und grünen Parteien, Bio Suisse, IP-Suisse, die Agrarallianz und einige Natur- und Umweltschutzorganisationen wollen die Versorgungssicherheitsbeiträge dagegen reduzieren, beziehungsweise abschaffen und die Mittel in Richtung Ökologie umlagern. Auch die Wirtschaftsorganisationen beantragen die Reduktion der Beiträge, jedoch um mehr Mittel einerseits für die Anpassungsbeiträge und andererseits fürs Berggebiet zur Verfügung zu haben.

Die finanziellen Mittel für die Kulturlandschaftsbeiträge werden von acht Kantonen (BE, FR, SO, AG, VS, NE, GE und JU), drei Parteien (FDP, die Grünen und GLP), nationalen Produzentenorganisationen (Uniterre, IP-Suisse, SMP, Mutterkuh, SRP, SGPV) und Teilen der Nahrungsmittelindustrie (MGB und FIAL) begrüsst. Die grosse Mehrheit der Kantone, die SP, die CVP, die BDP, einige nationale und kantonale bäuerliche Organisationen (SBV, AGORA, VKMB, SBLV, SAB, SAV, Bio Suisse), die Agrarallianz, die Interessenvertreter Berggebiet, Coop und economiesuisse beantragen, die Beiträge zu erhöhen und sie differenzierter auszugestalten. Insbesondere die Mittel für den Erschwernisbeitrag sollen erhöht werden, um Bergregionen insgesamt mit mehr Mitteln zu unterstützen. Die Natur- und

072.10/2009/00749 \ COO.2101.101.5.1071125