Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten
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Schaffung eines Informationssystems zur Datenerfassung
Zehn Kantone (LU, UR, SZ, OW, ZG, BS, AI, SG, GR, TI) befürworten die Einführung einer automatisierten und zentral verwalteten Datenbank (ASA 2011), wünschen jedoch ein modulares, auf Bundesebene limitiertes System mit einem gewissen Spielraum für die kantonalen Systeme. Der Kanton ZH gehört ebenfalls zu den Befürwortern der Einführung dieser Datenbank, setzt jedoch die Einhaltung des Äquivalenzprinzips voraus (das Bundessystem soll die Erfassung und Verwaltung von Daten ermöglichen, während simultan Datenlieferungen von Drittsystemen stattfinden können). ZH weist darauf hin, dass die kantonalen Naturschutzorganisationen mit verschiedenen Systemen arbeiten. Der Kanton FR schlägt vor, das Element «sowie weiteren Personen» aus Artikel 185 Absatz 5 Buchstabe b LwG zu streichen, um den Zugang zu den persönlichen Daten einzuschränken.
Die SVP und zahlreiche bäuerliche Organisationen, darunter der SBV, der SBLV und AGORA, sprachen sich für die Datenbank aus, fordern jedoch eine Datenschutzgarantie und die Weiterleitung der Daten an Dritte nur mit der Genehmigung der Betroffenen. Eine kantonale bäuerliche Organisation verlangt, dass der Teil «sowie weiteren Personen» aus Artikel 185 Absatz 5 Buchstabe b LwG gestrichen wird, damit ein strenger Datenschutz gewährleistet werden kann.
Als eidgenössische Forschungsanstalt fordert die WSL einen kostenlosen Zugang zur Datenbank.
Rechte an Immaterialgütern
Der Kanton AG, der SBV und der SBLV sind der Ansicht, Artikel 186a über die Rechte an Immaterialgütern solle im Bundespersonalgesetz (SR 172.220.1) verankert werden. Die SVP, AGORA und einige kantonale bäuerliche Organisationen befürworten diese neue gesetzliche Regelung. Die WSL fordert das Ersetzen des Begriffs der «Forschungsanstalten» in Artikel 186a durch «landwirtschaftliche Forschungsanstalten» um zu verhindern, dass dieser Artikel auf andere eidgenössische Forschungsanstalten angewandt wird. Swisssem und Swiss-Seed werfen eine Frage auf bezüglich der angemessenen Beteiligung an einem allfälligen Gewinn bei kommerzieller Nutzung, die der Person, die ein Immaterialgut geschaffen hat, zugesprochen wird (Art. 186 Abs. 3). Sie sind gegen diese Änderung im Rahmen einer Public-Private-Partnership im Bereich der Getreidezüchtung, wenn die Beteiligung einem Teil der Lizenzgebühren entspricht; eine solche Beteiligung würde zu einem Preisanstieg der Lizenzen führen (was nicht dem politischen Willen entspräche), während die neuen Züchtungen das Resultat einer Zusammenarbeit zwischen den Bundesanstalten und einem privatrechtlichen Unternehmen seien.
3.10 Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2014-2017
3.10.1 Allgemeine Bemerkungen
Acht Kantone (ZH, BE, UR, SH, GR, AG, VD und NE), die SP, FDP, die Grünen, GLP, die Bio-Landbauorganisationen, die Natur- und Umweltschutzorganisationen, aber auch die Agrarallianz,
MGB und die FIAL sind mit den für die Jahre 2014 bis 2017 vorgeschlagenen landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen einverstanden. Die restlichen Kantone, drei Parteien (SVP, CVP und BDP) und die meisten bäuerlichen Organisationen fordern eine Erhöhung der Zahlungsrahmen. Ein Grossteil der Kantone, die SVP, die BDP und die meisten bäuerlichen Organisationen fordern einen Teuerungsausgleich bei den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen. Die CVP beantragt einen Teuerungsausgleich für die Direktzahlungen. Zehn Kantone (LU, SZ, OW, NW, GL, ZG, BS, AR, AI und TG) fordern eine Mittelaufstockung für die neuen, vom BAFU übernommenen Aufgaben. Von den bäuerlichen Organisationen wird verlangt, die mit der AP 14-17 eingeführten zusätzlichen Leistungen der Landwirtschaft mit zusätzlichen Geldern abzugelten. Die Kantone VS und JU, die SVP, BDP und die Grossmehrheit der schweizerischen und kantonalen landwirtschaftlichen Organisationen sowie die Zuchtorganisationen beantragen darüber hinaus, die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen von allfälligen Sparprogrammen des Bundes auszunehmen. Die Wirtschaftsorganisationen (economiesuisse, WEKO, Arbeitgeber) fordern eine Kürzung der Mittel. Sie vertreten die Meinung, dass Sparpotentiale besser aufgezeigt und ausgeschöpft werden können und sollen.
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