Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten

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Wettbewerbsneutralität betroffenen Zonen sowie eine Ausdehnung des beschwerdeberechtigten Personen- oder Organisationenkreises. Ausserdem solle der Bund in letzter Instanz entscheiden können.

Baukredite auch im Talgebiet

Zwei Alpenkantone, UR und GR, der SBV und die VKMB begrüssen diese Ausdehnung, sofern sie sich nicht negativ auf den für die Bergregion vorgesehenen Betrag auswirkt.

Behördenbeschwerde

Bei diesem Thema gehen die Meinungen auseinander. Eine kleine Mehrheit der Kantone befürwortet den Vorschlag. Sechs Kantone (BE, ZH, LU, AI, VD, VS) lehnen ihn hingegen ab, da diese Änderung ihre Souveränität einschränken würde. Von den Parteien befürworten die SVP und die GLP den Vorschlag explizit.

Der SBV und zahlreiche bäuerliche Organisationen sowie Natur- und Umweltschutzorganisationen unterstützen den Vorschlag. Die LDK, das Centre Patronal und bauenschweiz lehnen ihn aus den folgenden zwei Gründen ab: Erstens schränke der Reformvorschlag die Souveränität der Kantone ein und zweitens stelle er keine gezielte Lösung für die Problematik des Schutzes der landwirtschaftlichen Nutzflächen dar.

Erleichterung von Bewirtschaftungsarrondierungen

Die Mehrheit der Kantone und die KOLAS unterstützen diesen Vorschlag, wobei sich kein Kanton dagegen ausgesprochen hat. Der Kanton VD wünscht eine eingehende Überprüfung der Durchführbarkeit und der Konformität der Gesetzesänderung (Einschränkung des Rechts der Verpächterin oder des Verpächters, über ihre/seine Güter frei zu verfügen). Die SVP befürwortet diese Massnahme explizit.

Zahlreiche bäuerliche Organisationen, darunter der SBV, die SAB und Agridea, unterstützen die Massnahme. Zwei Organisationen, darunter das Centre Patronal, hingegen lehnen den Vorschlag aufgrund des Risikos, das mit der Erleichterung einer vorzeitigen Auflösung der Pachtverträge verbunden ist, und aus Respekt gegenüber dem Verpächter ab.

3.7 Pflanzen- und Tierzucht

Tierzucht

Die SVP, Zuchtorganisationen, SBV, SFF und viele landwirtschaftliche Organisationen sind mit der heutigen Tierzuchtförderung zufrieden und wollen diese unverändert beibehalten. Die Grünen, die VKMB und einige Organisationen aus dem Biolandbau fordern hingegen bei der Zuchtförderung eine verstärkte Ausrichtung auf Tiere, die an naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen angepasst sind. Sie wollen Art. 141 mit diesem Prinzip ergänzen. Alle Tierschutzorganisationen begehren, die Zuchtförderung auf Nutztiere auszurichten, die den Anforderungen an eine besonders tierfreundliche Haltung angepasst sind und beantragen, dies in Art. 141 aufzunehmen. Die Grünen, alle Organisationen aus dem Biolandbau und die VKMB verlangen eine Ausweitung der Empfänger von Tierzuchtbeiträgen in Art. 142: Private Züchtungsbetriebe und Fachorganisationen, die Leistungen im öffentlichen Interesse erbringen, sollen auch Beiträge erhalten, und zwar hauptsächlich für die nachhaltige Nutzung tiergenetischer Ressourcen. Einige landwirtschaftliche Organisationen beantragen, dass Beiträge für die Tierzucht nach Art. 142 zwingend ausgerichtet werden müssen.

Die SVP befürwortet die Aufhebung von Art. 145 über die künstliche Besamung. Einige Rindviehzuchtorganisationen, SBV und Swissgenetics opponieren gegen eine Aufhebung von Art. 145 über die künstliche Besamung. Sie finden, die heutige Verteilungsart für das Zollkontingent, welche an die Voraussetzung einer Inlandleistung gekoppelt ist, sei wichtig für die Aufrechterhaltung der Stierensamenproduktion im Inland.

Sechs Kantone (ZG, BL, AI, GR, VD, JU), der SBV und viele landwirtschaftliche Organisationen fordern Art. 147 so anzupassen, dass der Bund ein eidgenössisches Gestüt betreiben muss. Sie verweisen dazu auf die vom National- und Ständerat überwiesene Motion Bieri "Gestüt als nationale Aufgabe" (10.3767), welche dem Bundesrat dafür den Auftrag gibt.

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