Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten

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chen jedoch geltend, dass die festgelegte Frist für die Einführung dieses Systems per 1. Januar 2014 ein hoch gestecktes Ziel sei und die Einrichtung hohe Kosten für die Kantone verursache. Sie äusserten ausserdem folgende Vorbehalte: Die oben genannten Kantone sind der Ansicht, der Bund müsse sich an den aus Artikel 178 Absatz 5 entstehenden finanziellen Konsequenzen beteiligen und auf Bundesebene solle eine gesetzliche Basis geschaffen werden, die es den Kantonen ermöglicht, Gebühren für die Verwaltungskosten zu erheben. Sechs Kantone (ZG, BL, AI, GR, AG und TI) sprachen sich jedoch aufgrund des Kosten- und Arbeitsaufwandes gegen ein obligatorisches geografisches Informationssystem aus und schlagen eine Kann-Formulierung vor. Allgemein kritisierten sie auch die kurze Frist für die Einführung.

Die SVP befürwortet prinzipiell die Einführung des geografischen Informationssystems.

Die nationalen Organisationen wie der SBV und der SBLV, die FRC sowie einige regionale Vereinigungen nahmen explizit Stellung und unterstützen den Vorschlag.

Die WSL befürwortet den neuen Absatz von Artikel 178 und fordert die Verankerung des Zugriffsrechts auf die Datenbank in der Landwirtschaftlichen Datenverordnung.

Bewirtschaftung von Brachland

Die SVP begrüsst die Änderungen bezüglich der Bewirtschaftung von Brachland. Die wichtigsten konsultierten nationalen (SBV, SBLV und AGORA) und regionalen Organisationen befürworten die Vernehmlassungsvorlage. Agrisodu und Uniterre unterstützen sie ebenfalls und schlagen vor, die Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten als gemeinwirtschaftliche Leistung anzusehen.

Schaffung einer Zentralstelle zur Ermittlung von Zuwiderhandlungen

Zwei Kantone (FR und VS), die SVP und zahlreiche bäuerliche Verbände, darunter der SBV, der SBLV, AGORA, Uniterre, IG Regionalprodukte, die Schweizerische Vereinigung der AOC-IGP sowie die FRC fordern eine Konkretisierung der Schaffung einer Zentralstelle zur Ermittlung von Zuwiderhandlungen, um eine einheitliche Anwendung der Gesetzgebung durch die Kantone zu garantieren und um Schweizer Qualitätsprodukte angesichts der Marktöffnung auf glaubwürdige Art zu schützen. Eine kantonale Organisation und Prolait schlagen ausserdem vor, dass der Bundesrat seiner Verpflichtung bis zum 1. Januar 2014 nachkommt.

Auskunftspflicht

BS ist der einzige Kanton, der die Änderungen im Bereich der Auskunftspflicht in Frage stellte. Die SVP befürwortet die Vernehmlassungsvorlage. AGORA und fünf regionale bäuerliche Organisationen sprachen sich explizit dafür aus, die Auskunftspflicht auf alle Personen auszudehnen, die Informationen weitergeben können, welche der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienen. Der SBLV äusserte ebenfalls seine Zustimmung zu den vorgesehenen Änderungen, jedoch unter der Bedingung, dass die Behörden die Abklärungen bekanntgeben.

Neun bäuerliche und weinwirtschaftliche Organisationen lehnen die Änderungen im Bereich der Auskunftspflicht ab, da diese zu weit gingen und die bestehende Regelung ausreichend sei.

Administrative Zusammenarbeit

Die KBNL schlägt vor, das Amtshilfeprinzip auszudehnen, indem die für Landwirtschaft, Natur und Landschaft zuständigen Kantonsbehörden ihre Tätigkeiten koordinieren. Die SVP stimmt der Vernehmlassungsvorlage zu. Zehn bäuerliche Organisationen, darunter der SBV, der SBLV und AGORA, sowie Proviande und die FRC begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen. Nur eine regionale Organisation lehnt die Änderungen im Bereich der administrativen Zusammenarbeit ab. Drei bäuerliche Organisationen, insbesondere der SBV und der SBLV, warfen die Frage auf, ob es angebracht ist, ein solches Prinzip im LwG zu verankern, wo es sich doch um eine Angelegenheit der internen Organisation handelt. Die FRC ist der Ansicht, die Formulierung der Bestimmung müsse noch verbindlicher sein.

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