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Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 5 Seiten
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Mineralölsteuergesetz (MinöStG)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht vom …1 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
I
Das Mineralölsteuergesetz vom 21. Juni 19963 wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 3 Bst. d
3 Im Sinne dieses Gesetzes gilt als:
d. «Biogener Treibstoff»: Treibstoff, der aus Biomasse oder anderen erneuerbaren Energieträgern hergestellt wird.
Art. 12b Steuererleichterung für biogene Treibstoffe
1 Für biogene Treibstoffe wird eine Steuererleichterung gewährt, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
a. Die biogenen Treibstoffe erzeugen vom Anbau der Rohstoffe bis zu ihrem Verbrauch erheblich weniger Treibhausgasemissionen als fossiles Benzin.
b. Die biogenen Treibstoffe belasten die Umwelt vom Anbau der Rohstoffe bis zu ihrem Verbrauch nicht erheblich mehr als fossiles Benzin.
c. Der Anbau der Rohstoffe erforderte keine Umnutzung von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand oder mit grosser biologischer Vielfalt.
d. Der Anbau der Rohstoffe erfolgte auf Flächen, die rechtmässig erworben wurden.
e. Die biogenen Treibstoffe wurden unter sozial annehmbaren Bedingungen produziert.
1…
2…
3 SR 641.61
2008–......