Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/148: Anhörung zu den Änderungen der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV) · 11 Seiten
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1. Einleitung
Das heutige Konzept zur Unterstützung von Strukturverbesserungen hat sich bewährt und wird im Grossen und Ganzen beibehalten. Im Anschluss an die Antwort des Bundesrates auf die Motion Hess (Mo 10.3388) zur Pilzproduktion drängen sich jedoch punktuelle Anpassungen auf, um Unternehmen für Spezialkulturen im Pflanzenbau gezielt zu fördern sowie die zeitgemässe Fischerei und Fischzucht zu unterstützen. Die Ausführungsbestimmungen werden zudem aufgrund von Erfahrungen im Vollzug der bisherigen Instrumente angepasst.
Die Anhörung zur Verordnungsänderung fand vom 30. November 2010 bis am 7. Januar 2011 statt. Die in Anhang 1 erwähnten kantonalen Stellen, Verbände und Organisationen wurden konsultiert.
Insgesamt sind 35 Stellungnahmen eingegangen.
2. Generelle Bemerkungen
Verschiedene kantonale Stellen, Verbände und Organisationen haben zu den Verordnungsänderungen Stellung genommen. Die interessierten Kreise begrüssten die Änderungsvorschläge grossmehrheitlich bzw. äusserten dazu keine Bemerkungen.
Die Verbände (GastroSuisse, swisscofel, SFF, sgv, VELEDES), welche die der Primärproduktion nachgelagerten Unternehmen vertreten, haben sich aufgrund des Risikos der unlauteren Konkurrenz, das sich daraus ergeben könnte, gegen die Änderung von Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe b ausgesprochen.
Die Tierschutzorganisationen (Pro Natura, fair-fish, Schweizer Tierschutz STS, Schweizer Vogelschutz) äusserten sich ablehnend zur Aufhebung von Artikel 45 Absatz 2 mit dem Argument, dass sich die Unterstützung für Produktions- und Verarbeitungsanlagen auf die Schweizer Produktion beschränken soll, da Importfisch nicht zwingend gemäss den Schweizer Tierschutzauflagen produziert werde.
Der Kanton SO [-Amt, -Kk] hat mit der Unterstützung des Schweizerischen Bauernverbandes dagegen opponiert, dass ein Investitionskredit im Falle einer Verpachtung des Betriebs dem künftigen Pächter übertragen werden kann, einschliesslich der Forderung seiner Rückzahlung in dieser Situation.
Mehrere kantonale Stellen haben Vorschläge für weitere wünschenswerte Änderungen vorgebracht, namentlich:
- Die Kantone FR und NE [-BR, -Mel] fordern – wenn auch ohne Argumentarium –, dass die Betrie-
be in der Talzone genauso wie jene der Hügelzone und im Berggebiet in den Genuss von Beiträgen à fond perdu kommen können;
- Der Kanton GE fordert, dass der produzierende Gartenbau genauso wie die Landwirtschaft in den
Genuss von Massnahmen zur Diversifizierung kommen kann und dass die SAK-Faktoren ausgebaut bzw. neu beurteilt werden, da nur wenige Gartenbauunternehmen einen im Sinne der Verordnung ausreichend hohen Arbeitsaufwand aufweisen, um von den Massnahmen dieser Verordnung profitieren zu können;
- Der Kanton VD verlangt, dass die Pauschalbeträge für Investitionshilfen allgemein erhöht werden,
um dem starken Anstieg des Baukostenindex seit Inkrafttreten der Verordnung Rechnung zu tragen;
- Die Kantone LU [-Amt, -Kk] und NW beantragen, dass beim Kauf von Gebäuden anstelle einer
baulichen Massnahme Gebäude im Familienbesitz mit eingeschlossen werden sollen. Sie argumentieren damit, dass diese meist in der Nähe des Betriebszentrums stehen, was ressourcenschonend und raumplanerisch sinnvoll sei, da weniger Neubauten erstellt werden müssen;
2/11 Referenz/Aktenzeichen: 2011-01-14/269 / flj