Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/148: Anhörung zu den Änderungen der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV) · 7 Seiten

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Entwurf vom 30.11.2010

1 Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV)

1.1 Ausgangslage

Das bestehende Konzept zur Unterstützung von Strukturverbesserungen hat sich bewährt und wird grundsätzlich beibehalten. Punktuelle Anpassungen sind hingegen nötig als Folge der Antwort des Bundesrates zur Motion Hess (Mo.10.3388) zur Pilzproduktion, zur zielgerichteten Förderung von Spezialproduktionsbetrieben des Pflanzenbaus und für eine zeitgemässe Förderung der Fischerei und Fischzucht. Die Ausführungsbestimmungen werden zudem aufgrund von Erfahrungen im Vollzug mit den bisherigen Instrumenten angepasst.

1.2 Wichtigste Änderungen im Überblick

Die Pilz- und Sprossenproduktion sowie die Produktion von Chicorée werden in einem Gebäude produziert und dienen der menschlichen Ernährung. Diese Produktionsarten wurden bisher nicht einheitlich der Landwirtschaft zugeordnet, weil sie nur indirekt auf der Fotosynthese basieren. Neu sollen sie analog den Spezialkulturen mit Investitionshilfen unterstützt werden können.

Die Berufsfischerei und die Fischzucht wurden bisher wesentlich weniger stark unterstützt als die Landwirtschaft. Mit den Änderungen wird die Starthilfe erhöht und die Unterstützung von artgerechten Produktionsanlagen ermöglicht.

Der Widerruf von Investitionskrediten wird gelockert und analog dem Widerruf von Beiträgen geregelt.

Die verkürzte Beurteilungs- und Kündigungsfrist für eine Umverteilung von Bundesmitteln innerhalb der Kantone ermöglicht eine bessere Bewirtschaftung und einen zielgerichteten Einsatz der Bundesmittel.

Im Weiteren werden als Folge der Erfahrungen im Vollzug auch Begriffe und Verantwortlichkeiten präzisiert sowie Querverweise angepasst.

1.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Artikel 2 Begriff

Absatz 1

Die Änderung betrifft eine Präzisierung der Grenze von 50 Normalstössen und damit eine Harmonisierung mit Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b.

Absatz 2

Pilz-, Sprossen- und ähnliche Produktionsbetriebe des Pflanzenbaus, wie die Produktion von Chicorée basieren nur indirekt auf der Fotosynthese. Die Produkte werden in einem Gebäude ohne Tageslicht produziert und dienen der menschlichen Ernährung. Mit der Aufzählung wird präzisiert, dass diese Produktionsformen mit Investitionshilfen unterstützt werden können, obwohl sie keine Direktzahlungen erhalten und den ökologischen Leistungsnachweis nach Artikel 70 LwG nicht erfüllen können. Analog dem produzierenden Gartenbau sind deshalb die Artikel 3-9 nur sinngemäss anwendbar. Die Förderung dieser Produktionsanlagen erfolgt analog den Spezialkulturen nach Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe e.