Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/17: Revision der Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe (Prüfungsverordnung MedBG); Revision der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen · 10 Seiten
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Anhang 1
Nach Ansicht von NE sollte mit der Dauer der Weiterbildung in Allgemeiner Innerer Medizin von 5 Jahren das Qualitätsniveau insbesondere in der Hausarztmedizin beibehalten werden können.
HUG begrüsst die Ausbildungsdauer von 5 und 6 Jahren, die einen klaren Unterschied zum Konzept "Eurodoc" darstellt, wo die Ausbildung nur 2 Jahre dauert.
Das SIWF fordert eine Änderung der Nomenklatur für die Weiterbildung in Kieferchirurgie. Diese Weiterbildung sollte Oral- und Kieferchirurgie genannt werden.
Das SIWF wünscht, dass die beiden privatrechtlichen Titel in Handchirurgie und Neuropathologie in eidgenössische Weiterbildungstitel umgewandelt werden. Dies würde im europäischen Kontext kein Problem darstellen. Die europäischen Länder verfügen alle über zusätzliche Titel, die im Anhang der europäischen Richtlinie nicht aufgeführt sind und demzufolge nicht automatisch anerkannt werden. Nach Ansicht des SIWF sollten diese beiden Titel in die Revision dieser Verordnung integriert werden, damit die Logik und Einheit im System wieder hergestellt werden. Die Umwandlung dieser beiden Titel in eidgenössische Weiterbildungstitel hat keinen Einfluss auf die Struktur des Spitals. Die Revision hätte somit keine Auswirkungen auf die Gesundheitskosten und wäre politisch nicht problematisch.