Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/17: Revision der Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe (Prüfungsverordnung MedBG); Revision der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen · 10 Seiten
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Vorbringen zu den einzelnen revidierten Artikeln. Die in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen der Anhörungsteilnehmenden sind in Anhang 1 aufgeführt.
3 Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Revision der Verordnung über die Medizinalberufe wird von der Mehrheit der Anhörungsteilnehmer gutgeheissen. Die Schaffung des eidgenössischen Weiterbildungstitels in Allgemeiner Innerer Medizin sowie der beiden Weiterbildungstitel in Pharmazie werden im Allgemeinen ausdrücklich begrüsst. 12 Teilnehmer haben sich dazu entweder nicht geäussert oder verzichteten ausdrücklich darauf.
4 Die Ergebnisse im Einzelnen
4.1 Allgemeine Bemerkungen Verzicht auf Stellungnahme:
Einige Anhörungsteilnehmer wollten zum Inhalt nicht Stellung nehmen: FR, LU, SH, UR, GST, OAQ, SCG, SUK, Swissmedic, Uni GE, Uni NE und Weko.
Allgemeine Bemerkungen
Folgende Teilnehmer sind mit der vorgesehenen Revision grundsätzlich einverstanden: AG, AI, BS, GL, GR, JU, SO, SZ, TG, ZG, ZH, EDK, GDK, HUG, IML, KHM, SAMW, SCG, SGAM, SGIM, SGP, SMSR und Uni ZH.
Die GDK begrüsst die Einführung eines Kurztitels, der sich einfacher zitieren lässt.
HUG wünscht, dass in der Verordnung die Auswirkungen der Änderungen aufgezeigt werden, insbesondere betreffend die neuen Akkreditierungsverfahren, die damit verbundenen Kosten für die Ausbildungsinstitutionen sowie die Qualitätskontrolle dieser Verfahren. In der Medizinalberufeverordnung (Art. 15) sind zwar die Gebühren aufgeführt, doch was die Berufsorganisationen, die für diese Aufgabe zuständig sind, von den Spitälern verlangen können, ist nicht erwähnt.
Eidgenössischer Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin
Die Schaffung des eidgenössischen Weiterbildungstitels in Allgemeiner Innerer Medizin wird von folgenden Teilnehmern ausdrücklich begrüsst: AI, BS, GE, GL, TG, TI, GDK, HUG, KHM, SGAM, SGIM und SGP.
BL und BS fordern, dass bei der Erarbeitung des Curriculums für Allgemeine Innere Medizin die bisher im Weiterbildungsprogramm für Allgemeinmedizin enthaltenen Kompetenzen im Bereich der chirurgischen Eingriffe und der Fachausbildung in den anderen Bereichen erhalten bleiben.
Eidgenössischer Weiterbildungstitel in Pharmazie:
AI, BS, GL, JU, TG, TI, GDK, Vereinigung der Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker und pharmaSuisse haben die Schaffung der beiden neuen eidgenössischen Weiterbildungstitel in Pharmazie positiv aufgenommen. GL und TG sind der Ansicht, dass dies ein Schritt zur Gewährleistung der hohen Qualität des Medizinalpersonals ist. GSASA und H+ begrüssen die Anerkennung des Weiterbildungstitels in Offizinpharmazie.
GE ist gegen die Schaffung eines eidgenössischen Titels in Offizinpharmazie.
BS, GE, CDS, Vereinigung der Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker und H+ begrüssen es, dass die neuen eidgenössischen Weiterbildungstitel in Pharmazie keine Voraussetzung für die Berufsausübung und/oder die Rückerstattung der Leistungen durch die Versicherungen sind. Die Vereinigung der Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker unterstreicht, dass es im gegenteiligen Fall zu einem Nachwuchsproblem kommen könnte. H+ ist der Ansicht, dass - wie auch bei der Ärzteschaft - die Tarifpartner die einzigen sein müssen, die festlegen können, wie die Ausbildungsanforderungen und die Rückerstattung der Leistungen miteinander verknüpft sind.