Vorlage
Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 11Fedlex · Vorlage
Die Begründung und die Logik staatlichen Handelns im Bereich der Kultur hat im Lauf der Zeit eine Verschiebung der Akzente erfahren. Während in den Anfängen staatlicher Kulturförderung die Selbstvergewisserung der jungen Nationalstaaten ein grosses Gewicht besass und zumeist – auch in der Schweiz (Bundesbeschluss für den Schutz historischer Denkmäler 1886, Gründung des Schweizerischen Landesmuseums 1890, Gründung der Schweizerischen Landesbibliothek 1895) – der Pflege des kulturellen Erbes galten, dominieren seit den 1980er–Jahren soziokulturelle Anliegen und wirtschaftliche Überlegungen die kulturpolitische Debatte. Der soziokulturelle Ansatz stellt die Begegnung von Menschen verschiedenen Alters, Geschlechts und unterschiedlicher Herkunft in den Mittelpunkt. Die wirtschaftliche Perspektive betont die Wichtigkeit des Kulturangebots für die Standortattraktivität (Umwegrentabilität) und rückt die Kulturförderung in die Nähe der Wirtschaftsförderung. Aktuelle Erfahrungen im Zusammenhang mit Mobilität und Globalisierung haben Themen wie regionale Identität, nationaler Zusammenhalt und Völkerverständigung zu neuen Zielen der Kulturpolitik gemacht.
Die genuine Bedeutung der Künste liegt allerdings in ihrer Wirkung auf die Sinne. Wie nichts sonst vermögen Kunstwerke die Menschen zu berühren, zu bewegen, anzuregen. Künste schärfen die Wahrnehmung und entwickeln das Bewusstsein. Es gibt keine bessere Schule des Betrachtens, der Aufmerksamkeit, des Differenzierens als Kunst. Genaues und kritisches Hinhören, Hinsehen, Mitdenken macht die Menschen aufmerksam, ausdrucks- und urteilsfähig. Sobald eine sinnliche Anschauung in emotionale oder intellektuelle Erkenntnis übergeht, ist sie gesamtgesellschaftlich bedeutsam. Der eigentliche Wert der Kultur liegt darin, dass sie dem Menschen ermöglicht, sich selbst und sein Umfeld zu verstehen und verständlich zu machen. Im Kern trägt staatliche Kulturförderung also zur demokratischen Entwicklung des Gemeinwesens bei. Sie ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern die kulturelle Orientierung, welche für die Wahrnehmung bürgerlicher Rechte und Pflichten unerlässlich ist.3
Staatliche Kulturpolitik geht darüber hinaus, finanzielle Zuwendungen an Kulturinstitutionen, Kultureinrichtungen und Kulturprojekte zu vergeben. Kulturschaffende brauchen Auftritts- und Ausstellungsmöglichkeiten, ein interessiertes Publikum und Zugang zum Markt. Kulturpolitik heisst auch Ordnungsrahmen setzen, für die Belange der Kulturschaffenden eintreten. Kulturpolitik muss sich deshalb auch in andere Bereiche einbringen: So haben die Steuer- und Finanzpolitik (z. B. durch die Abzugsfähigkeit von Spenden an gemeinnützige Organisationen), das Urheberrecht (z. B. bei der Sicherung einer angemessenen Vergütung der Urheber), das Wirtschaftsrecht (z. B. bei der Buchpreisbindung), das Sozialversicherungsrecht (z. B. bei der sozialen Sicherheit) oder auch das Stiftungsrecht (Stiftungen als Institutionen für die Kulturförderung) erhebliche Auswirkungen auf das Kulturschaffen und die Kulturschaffenden.
Die Hauptziele staatlicher Kulturförderung lassen sich somit wie folgt verallgemeinern:
3 Mit Blick auf die Schweiz hält der sogenannte Clottu-Bericht fest: „Das namentlich seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs in den demokratischen Ländern durchwegs empfundene Bedürfnis, eine Konzeption der Kultur und der Mittel der Kulturpolitik zu erarbeiten, kann nur als Wille zur Ausweitung der Demokratie verstanden werden.“ (Beiträge für eine Kulturpolitik der Schweiz – Bericht der eidgenössischen Expertenkommission für Fragen einer schweizerischen Kulturpolitik, Bern 1975, S. 13)