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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

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– Sie erleichtert allen Bevölkerungsschichten den Zugang zu kulturellen Leistungen und stärkt die aktive und passive Teilhabe am Kulturleben und am demokratischen Staat (vgl. Ziff. 1.2.2).

– Sie betrachtet Kultur in ihrer Vielfalt. Der Schutz und die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, welche gerade in der Schweiz konstituierend für die Identität des Landes sind, bilden Leitlinien der Kulturförderung (vgl. Ziff. 1.2.2).

– Sie hat fördernd, vermittelnd und erhaltend die klassischen Kulturbereiche im Blick, ist jedoch offen für neue Herausforderungen. Sie ermuntert kritischen und innovativen Geist in überlieferten und neu sich herausbildenden kulturellen Formen (vgl. Ziff. 1.2.3).

1.1.1.3 Wirtschaftliche Bedeutung der Kultur

In den letzten Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Kultur nicht nur eine soziale Bedeutung hat (Ziff. 1.1.1.2), sondern auch ein wirtschaftlich relevantes Geschehen darstellt. Kultur ist nicht einfach ein Kostgänger des Staates, sondern leistet einen eigenständigen Beitrag zur Realökonomie. Dabei ist zwischen indirekten und direkten Nutzen zu unterscheiden, zwischen dem kulturellen Angebot als Imagefaktor, der positive Werte generiert, und dem Kultursektor als Wirtschaftsfeld, das sich dauerhaft als Wachstumsbranche etabliert.

Ein breites kulturelles Angebot in einer Gemeinde oder in einer Region ist von eminenter Bedeutung für die Lebensqualität der Bevölkerung und kann die Standortwahl von Wirtschaftsunternehmen günstig beeinflussen. Als Prestigewert kommen kulturelle Einrichtungen und Anlässe auch denjenigen zugute, welche das Angebot nicht selber nutzen. Kultur ist ein zusätzlicher Motor für die wirtschaftliche Entwicklung, basierend auf der Annahme positiver Effekte in verschiedenen Bereichen wie Beschäftigung, Freizeitkonsum, Stadtentwicklung usw. Diese und andere Vorteile können aus ökonomischer Sicht nicht alleine über Eintrittsgelder abgegolten werden, sondern müssen auch über staatliche Kulturförderung finanziert werden.4

Beispielhaft sei hierzu eine Studie zu den ökonomischen Wirkungen des Freilichtmuseums Ballenberg und seiner Partnerbetriebe (Verkaufsgeschäfte, Landschaftstheater, Kurszentrum) zitiert.5 Mit einem Umsatz von 15 Millionen Franken erwirtschaftet das Gesamtunternehmen direkt eine Bruttowertschöpfung von 7,4 Millionen Franken und generiert rund 100 vollzeitäquivalente Arbeitsplätze. Unter Einbezug der indirekten Wirkungen (Ausgaben der Besucher ausserhalb des Museums) löst es alleine im Berner Oberland eine Bruttowertschöpfung von rund 21 Millionen Franken und eine Beschäftigung von gut 230 Vollzeitstellen aus. Von dieser Nachfrage profitiert die gesamte Tourismuswirtschaft, insbesondere das Gaststättengewerbe, die Hotellerie und der Detailhandel. Das Unternehmen wird von der öffentlichen Hand mit rund 650 000 Franken unterstützt. Es leistet dafür Steuern von rund 2,5 Millionen Franken (Umsatz-, Einkommens-, Mehrwert- und Gewinnsteuern).

4 Zu externen Nutzen und Umwegrentabilität im Kulturbereich vgl. Andrew Holland: Bundessstaatliche Kunstförderung in der Schweiz, Zürich 2002, S. 19 ff.

5 Heinz Rütter, Jutta Popp, Matthias Holzhey: Freilichtmuseum Ballenberg als Wirtschaftsfaktor, Rüschlikon 2009.