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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

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Den Kantonen fliessen aus den in der Schweiz bewilligten Lotterien und Wetten auf diese Weise jährlich Gelder in der Höhe von rund 400 Millionen Franken zu, die von der jeweils zuständigen kantonalen Instanz (Regierungsrat, Parlament, Amt, Verteilkommission) unter anderem zur Förderung kultureller Vorhaben ausgeschüttet werden.

Neben der Förderung durch öffentliche Stellen auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene steht die private Kulturförderung durch Unternehmen, Stiftungen, Genossenschaften, Vereine und Privatpersonen. Während private Kulturförderer, insbesondere Sponsoren, eher an Einzelvorhaben interessiert sind und sich dabei häufig an der Publikumswirksamkeit orientieren, ist öffentliche Kulturförderung stärker auf Kontinuität ausgerichtet: Sie gewährleistet die kulturelle Grundversorgung, trägt zur Nachwuchsförderung bei und unterstützt besonders experimentelle und innovative Vorhaben. Eine Zwischenstellung nehmen Genossenschaften und die immer zahlreicheren Stiftungen ein, die ihre Beiträge im Gegensatz zu gewinnorientierten Unternehmen nicht an direkte Gegenleistungen knüpfen.10Nachhaltige Kulturförderung bedarf daher des Nebeneinanders von öffentlichen, halböffentlichen und privaten Mitteln. Bei gebührender Berücksichtigung der verschiedenen Interessenlagen kann es zu Kooperationen zwischen öffentlicher und privater Kulturförderung kommen, die für beide Seiten fruchtbar sind, wie das erfolgreiche Modell des Swiss Exhibition Award zeigt (vgl. Ziff. 2.1.2.2).

1.1.2.2 Kulturarbeit des Bundes im Ausland

Die Förderung des internationalen Kulturaustauschs ist eine der Kernaufgaben von Pro Helvetia. Die Stiftung vergibt zwei Drittel ihres Budgets für Projekte im internationalen Kontext. Das BAK ist im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben für internationale Vereinbarungen und für die Vertretung in zwischenstaatlichen Organisationen zuständig. Daneben ist das EDA in die Kulturarbeit im Ausland involviert. Nach dem Willen des Parlaments sind die Kulturaktivitäten des EDA allerdings nicht Gegenstand der vorliegenden Finanzierungsbotschaft (vgl. Ziff. 1.2.1).

– Im Rahmen der Interessenwahrung und in Übereinstimmung mit den Schwerpunkten der Schweizer Aussenpolitik führen das EDA und die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz im Ausland sowohl selbständig als auch in Zusammenarbeit mit den weiteren Kulturakteuren des Bundes Kulturaktivitäten durch.

Die beiden Organisationseinheiten im Generalsekretariat des EDA, das Zentrum für Kulturaussenpolitik (KKA) und Präsenz Schweiz (PRS), unterstützen die Kulturarbeit der Schweizer Vertretungen im Ausland. Deren Aktivitäten stützen die Ziele und Werte der Schweizer Aussenpolitik und dienen der Umsetzung der Strategie des Bundesrates zur Landeskommunikation. Das EDA unterstützt kulturelle Aktivitäten von Pro Helve-

10 In der Schweiz gibt es über 12 500 gemeinnützige Stiftungen mit geschätzten 40 Mrd. Franken Stiftungsvermögen; vgl. Georg von Schnurbein: Der Schweizer Stiftungssektor im Überblick – Daten, Tätigkeiten und Recht, Basel 2009, S. 29 und S. 32. Kultur gehört neben Bildung und Forschung, Gesundheitswesen und Sozialdiensten zu den wichtigsten Förder- und Aktivitätsbereichen (ebd. S. 35 f.).