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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

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Kultur als Wirtschaftszweig umfasst in Anlehnung an internationale Standards6 im Wesentlichen die Märkte für Musik, Buch, Kunst, Film, Rundfunk, Darstellende Kunst, Design, Architektur, Werbung, Software und Games, Kunsthandwerk und Presse. Aktuelle Studien belegen für die Schweizer Kultur- und Kreativwirtschaft in diesem erweiterten Sinn ein überdurchschnittliches Beschäftigungsvolumen und Wachstum: Im Jahr 2005 (Stichjahr) steuerte der Sektor mit 40 600 selbständigen Unternehmen 4,5 Prozent zum Bruttoinlandprodukt bei (19,5 Milliarden Bruttowertschöpfung). Damit ist der Anteil an der Gesamtwertschöpfung höher als derjenige der Uhrenindustrie (2,5 Prozent) und der Chemie (3,4 Prozent) und halb so gross wie derjenige der Banken und der Versicherungen (8,9 Prozent). Der Sektor beschäftigte rund 200 000 Menschen in rund 41 600 Vollzeitstellen.7 Mikro- und makroökonomische Studien aus dem In und Ausland bestätigen die volkswirtschaftliche Bedeutung und das überdurchschnittliche Wachstumspotential der Kultur- und Kreativwirtschaft.8

Allgemein lässt sich feststellen: Die Kultur- und Kreativwirtschaft übernimmt eine Vorreiterrolle auf dem Weg in eine wissensbasierte Ökonomie und Gesellschaft. In der Kultur- und Kreativwirtschaft werden schon heute zukunftsorientierte Arbeits- und Geschäftsmodelle verwirklicht. Darüber hinaus ist die Branche ausserordentlich innovativ. Die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft nutzen moderne Informations- und Kommunikationstechniken und geben den Herstellern immer wieder Impulse für deren Weiterentwicklung. Die Wirtschaftspolitik sollte deshalb die Entwicklung der Querschnittsbranche Kultur- und Kreativwirtschaft in ihre Überlegungen einbeziehen.

1.1.2 Kulturförderung in der Schweiz

1.1.2.1 Akteure der Kulturförderung

Ein Markenzeichen der Kulturförderung in der Schweiz ist die Vielfalt der Förderstrukturen. Die föderale Verfasstheit, das Zusammenwirken der staatlichen Ebenen, das breite Spektrum von staatlichen und privaten Trägerschaften und Organisationsformen, das öffentliche Interesse für Kunst und Kultur sind die Garanten der Entwicklung des kulturellen Lebens in der Schweiz.

Die primäre Zuständigkeit liegt bei den Kantonen, während der Bund gemäss Artikel 69 der Bundesverfassung vom 18. April 19999 (BV) subsidiär agiert. In der Praxis bedeutet dies, dass der Bund die Massnahmen der Kulturförderung trifft, welche die Kantone, die Gemeinden oder die Privaten nicht selber bewirken können. Umfassender sind die Aufgaben des Bundes in den kulturellen Fragen, in denen der

6EU Eurostat Working Paper: Cultural Statistics in the EU, Final Report, EC 2000,

S. 90 ff.

7 Christoph Weckerle, Manfred Gerig, Michael Söndermann: Creative Industries Switzerland: Facts, Models, Culture. Basel 2008.

8 Für Zürich: Philipp Klaus, Stadt – Kultur – Innovation: Kulturwirtschaft und kreative innovative Kleinstunternehmen in der Stadt Zürich, Zürich 2006; für Basel: Raphael Rossel (Hg.), Studie zur Basler Kreativwirtschaft: Strukturdaten, Positionen, Handlungsfelder, Basel 2010; für Deutschland: Gesamtwirtschaftliche Perspektiven der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland, 2009; für die Europäische Union: The Economy of Culture, 2006.

9 SR 101