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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

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Bund spezifische verfassungsrechtliche Kompetenzen hat (wie z. B. beim Film, vgl. Ziff. 1.1.3.1).

Die Kulturarbeit des Bundes im Inland beruht im Wesentlichen auf dem Zusammenspiel des Bundesamts für Kultur (BAK) und der Stiftung Pro Helvetia. Das BAK ist das zuständige strategische Organ für die Ausarbeitung und Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes. Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, Sprachen usw.), die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor sowie – in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) – die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen. Seine Fördertätigkeiten umfassen die drei Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen), Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen) und kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).

Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ist eine Stiftung öffentlichen Rechts mit dem Auftrag, kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse zu fördern. Die Stiftung fördert das künstlerische Schaffen sowie die Kunstvermittlung, und sie unterstützt den Kulturaustausch im In- und mit dem Ausland in allen Disziplinen. Der Schwerpunkt der Förderaktivitäten liegt beim zeitgenössischen Kunstschaffen. Die Volkskultur ist seit 2009 Teil des Portfolios von Pro Helvetia. Die Stiftung unterstützt Projekte auf vier Ebenen: aufgrund von Gesuchen (rund 70 Prozent der Mittel), im Rahmen eigener Programme (rund 10 Prozent) und über ihr Netz von Kulturzentren und Verbindungsbüros im Ausland (rund 17 Prozent) sowie mittels der Bereitstellung von Informations- und Promotionsmaterialien (rund 3 Prozent). Die Stiftung wird vollumfänglich vom Bund finanziert.

Administrativ und budgetmässig mit dem BAK verbunden ist die Schweizerische Nationalbibliothek (NB) mit dem Schweizerischen Literaturarchiv (SLA) und weiteren Spezialsammlungen, seit dem 1. Januar 2006 mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt (FLAG). Das Schweizerische Nationalmuseum (SNM) – mit den drei Museen Landesmuseum Zürich, Château de Prangins und Forum Schweizer Geschichte Schwyz sowie dem Sammlungszentrum in Affoltern am Albis – ist seit dem 1. Januar 2010 zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt verselbständigt und direkt dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) unterstellt.

Entsprechend der föderalistischen Tradition der Schweiz sind primär die Kantone für die Kulturförderung zuständig. Die städtischen Zentren leisten ihrerseits massgebliche Beiträge an die Kulturausgaben und sind die Brennpunkte kultureller Aktivitäten in der Schweiz. Jeder Kanton und alle grossen Städte weisen in ihrer Kulturförderung gewachsene Strukturen und Traditionen auf, so dass die kantonalen und städtischen Kulturfördermodelle je eigene Qualitäten auszeichnen und hier nicht umfassend dargestellt werden können. Zusammen tragen Kantone und Städte mit rund 85 Prozent zu den Kulturausgaben der öffentlichen Hand bei (Ziff. 1.1.2.3).

Von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Schweizer Kulturförderung sind schliesslich die Lotterien. Das Lotteriegesetz schreibt vor, dass deren Erträge zwingend zugunsten von gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken zu verwenden sind.