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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten
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lokale Ausprägung kultureller Formen auf. Mit dem Thema «Lebendige Traditionen» wollen alle Bundesakteure gemeinsam einen Beitrag zur Wertschätzung der kulturellen Traditionen der Schweiz leisten und die zentrale Bedeutung dieses immateriellen Kulturerbes bei der Sozialisierung von Kindern und Jugendlichen, bei der Kommunikation zwischen den Generationen, bei der Wertevermittlung, bei der Ausformung kultureller Selbstverständnisse sowie im interkulturellen Dialog ins Bewusstsein rücken.
Die vorgesehenen Massnahmen umfassen die Verpflichtung kultureller Organisationen auf die Ziele der UNESCO-Konventionen und die Stärkung der Sichtbarkeit lebendiger Traditionen durch das BAK (Ziff. 2.1.2.3 und 2.1.2.4); die Förderung der Begegnung zeitgenössischer und traditioneller Kultur, insbesondere aus dem Bereich der Volkskultur, im Programm «Soyons divers!» von Pro Helvetia (Ziff. 2.2); eine Ausstellung zum Thema «Dialekte» der NB in Zusammenarbeit mit dem Phonogrammarchiv der Universität Zürich (Ziff. 2.3) sowie die Zusammenarbeit des SNM mit jungen Kunsthandwerkern (z. B. Edelmetall, Keramik) zur Vermittlung traditioneller Handwerkstechniken (Ziff. 2.4).
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit den vorgesehenen Mitteln nur bescheidene Akzente gesetzt werden können. Er ist jedoch der Überzeugung, dass allein die Tatsache der transversalen Themengestaltung unter Einbezug sämtlicher Bundeskulturakteure ein wichtiges Zeichen setzt.
1.2.4 Soziale Sicherheit der Kulturschaffenden
Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden ist seit längerer Zeit Gegenstand kulturpolitischer Überlegungen des Bundes. Mit Interpellation vom 7. Juni 2004 (04.3286) hat Nationalrat Hans Widmer den Bundesrat aufgefordert, der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden auch in Zeiten des Spardrucks die nötige Beachtung zu verschaffen. Zur Erfüllung des Auftrags hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe im Februar 2007 den Bericht «Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz – Situation und Verbesserungsmöglichkeiten» veröffentlicht. Die Prüfung verschiedener Vorschläge zur Verbesserung der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden mündete in insgesamt acht Empfehlungen.
Seit Erscheinen des Berichts wurden verschiedene Empfehlungen umgesetzt. So haben sich beispielsweise fünf Vorsorgeeinrichtungen aus dem Kultursektor mit finanzieller Unterstützung des BAK zum «Netzwerk Vorsorge Kultur» zusammengeschlossen. Im Weiteren führten die Empfehlungen des Berichts zu einer Revision der Verordnung vom 31. Oktober 194729 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV): Bisher waren Einkommen bis zur Höhe von 2 200 Franken pro Jahr und pro Arbeitgeber grundsätzlich nur dann AHV/IV/EO-beitragspflichtig, wenn die Arbeitnehmenden es ausdrücklich verlangten. Dies benachteiligte jene Arbeitnehmenden, die regelmässig Kleinstarbeitseinsätze mit Löhnen unter dieser Schwelle kumulieren, was im Kultursektor regelmässig vorkommt. Seit 1. Januar 2010 gilt für Tätigkeiten im Kultursektor die systematische Beitragspflicht AHV/IV/EO auf allen Löhnen (Art. 34d Abs. 2 AHVV). Schliesslich führen die Kulturverbände derzeit intensive Gespräche mit dem Bundesamt für Sozialversiche-