Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1
Der Landkreis Konstanz und die Stadt Singen sind der Ansicht, dass aufgrund der engen Definition der Standortregion die Wahrung deutscher Interessen nicht hinreichend sichergestellt ist. Zahlreiche deutsche Stellungnehmende erachten die Kriterien zur Bildung der Standortregionen als deutlich zu eng gefasst (Landkreis Waldshut/Regionalverband Hochrhein-Bodensee, Schwarzwald-Baar-Kreis, Gemeinden Hohentengen am Hochrhein, Küssaberg, Lottstetten und Moos, Stadt Singen, Stadt Wehr, Regionalverbände Bodensee-Oberschwaben und Schwarzwald-Baar-Heuberg, CDU Jestetten, SPD Jestetten-Altenburg, BUND RV Hochrhein). Es sei nicht ausreichend, die Abgrenzungskriterien nur auf raumplanerische Belange zu reduzieren. Vielmehr sei der Kreis der Betroffenheit unter Aspekten der Sicherheit zu ziehen. In Deutschland würden, so der Landkreis Waldshut/Regionalverband Hochrhein-Bodensee und die Gemeinde Küssaberg, selbst schon sozioökonomische Auswirkungen eines grossflächigen Möbelmarktes in wesentlich grösseren Raumbezügen geprüft, als die Schweiz jemals bereit wäre, die Auswirkungen eines Endlagers zu prüfen. Verschiedene deutsche Stellungnehmende fügen an, dass die ausschliessliche Fokussierung der Abgrenzungskriterien auf raumplanerische Belange den völkerrechtlichen Verpflichtungen widerspreche, die von der Schweiz mit der Zeichnung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum oben genannten Übereinkommen (Kiew Protokoll) eingegangen worden seien (Landkreis Waldshut/Regionalverband Hochrhein-Bodensee, die Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg).
Würdigung
Allfällige Auswirkungen eines Tiefenlagers können nicht nur eine Standortregion selbst betreffen, sondern – wenn auch in geringerem Ausmass – weitere Gebiete. Bisherige Untersuchungen27 haben gezeigt, dass die nähere Umgebung stärker mit tatsächlichen sozioökonomischen Auswirkungen von Anlagen konfrontiert ist als weiter entfernte Gebiete. Deshalb legt der Konzeptteil bei der Definition der Standortregion das Gewicht auf die Gemeinden, auf deren Gebiet unter- oder oberirdische Anlagen zu stehen kommen könnten (Standortgemeinden und Gemeinden im Planungsperimeter) sowie zusätzlich auf besonders betroffene Gemeinden, die direkt an den Planungsperimeter angrenzen (weitere betroffene Gemeinden).
Je grösser eine Standortregion definiert wird, d. h. je mehr Gemeinden sie umfasst, desto geringer wird das Gewicht der von einem Tiefenlager und den dazu gehörenden Oberflächenanlagen unmittelbar und direkt betroffenen Gemeinden und Bevölkerung in der regionalen Partizipation. Es entspricht der Philosophie des Konzeptteils, strenge Kriterien zu definieren und die Standortregionen auf die direkt und mittelbar betroffenen Gemeinden zu beschränken.
Die Kriterien zur Festlegung der Standortregionen wurden im Ausschuss der Kantone, in welchem neben den Standortkantonen auch die deutsche Seite vertreten ist, diskutiert und im Dokument «Kriterien zur Definition der ‹weiteren betroffenen Gemeinden›» vom 30. Dezember 2009 präzisiert.
Ausserhalb des Planungsperimeters liegende Gemeinden können zusätzlich zur Standortregion gezählt werden, wenn eine besondere Betroffenheit gegeben ist. In begründeten Fällen können weitere Gemeinden zur Standortregion gezählt werden, wenn sie direkt angrenzend zu den Gemeinden im Planungsperimeter liegen und
durch den lokalen Baustellenverkehr, den lokalen Anlieferungsverkehr und weitere Infrastruk-
turbauten wie Umladestationen etc. betroffen sind (Kriterium Infrastruktur) oder
aus dem Blickwinkel der natürlich vorhandenen räumlichen Abgrenzungen wie Höhenzüge oder
Gewässer zur näheren Region gezählt werden (Kriterium Topografie) oder
regionalwirtschaftlich stark mit den Standortgemeinden verbunden sind, bspw. durch Label-
Produkte, wichtige touristische Attraktionspunkte etc. (Kriterium Regionalwirtschaft).
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27 Siehe die vom BFE in Auftrag gegebene Studie: Rütter + Partner (2006): Nukleare Entsorgung in der Schweiz. Untersuchung der sozio-ökonomischen Auswirkungen von Entsorgungsanlagen. Rüschlikon.