Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1

maximal zulässigen Bohrlängen (200 m oder länger) zur Verfügung gestellt. Die Berücksichtigung der ortsbezogenen maximal zulässigen Bohrlänge wird in den einzelnen Objektblättern, mit Ausnahme Wellenberg, vermerkt.

 Für die Anordnung der Oberflächenanlagen in Etappe 2 wurde ein neuer Grundsatz zum Thema

Rodungen aufgenommen: «Das Rodungsverbot gemäss Artikel 5 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über den Wald (WaG, SR 921.0) ist bei der Standortsuche zu berücksichtigen. Eine Rodungs- bzw. Ausnahmebewilligung kann erteilt werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Rodungsvoraussetzungen gemäss Artikel 5 WaG erfüllt sind. Insbesondere muss die relative Standortgebundenheit nachgewiesen werden können.»

 Der Grundsatz zum Verhältnis Richtplanung und Sachplanung in Kapitel 2.4 wurde umformuliert. Er

lautet neu: «Kantonale und regionale Richtpläne sollen berücksichtigt werden. Bei Konflikten und Widersprüchen richtet sich das weitere Verfahren nach Art. 18 (Zusammenarbeit) und Art. 20 (Bereinigung) der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV, SR 700.1).»

 Das geologische Standortgebiet «Jura Ost HAA» ist in der Detailkarte neu gelb gestrichelt umrandet.

 In einzelnen Objektblättern («Jura Ost», «Nördlich Lägern», «Zürich Nordost») wurden die Erläute-

rungen zum Koordinationsbedarf mit der Nutzung von Thermalquellen und Geothermie ergänzt. In den Objektblättern «Nördlich Lägern» und «Zürich Nordost» wurde ausserdem ein Koordinationsbedarf mit dem Kiesabbau festgehalten. Vollständigkeitshalber und analog zum Standortgebiet «Jura Ost» wurde bezüglich Koordinationsbedarf in den Objektblättern «Südranden» und «Wellenberg» ebenfalls festgehalten, dass der grossräumige Abbau von Steinen und Erden zu einer Beeinträchtigung der Langzeitsicherheit führen kann. Ein solcher Abbau ist zur Zeit in beiden Standortgebieten nicht geplant.

 In den Objektblättern wurden sämtliche Karten sowie die dazu gehörende Legende aktualisiert.

2.2.2 Raumplanerische Beurteilungsmethodik für den Standortvergleich in Etappe 2

In Absprache mit der Arbeitsgruppe Raumplanung wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen. Neben verschiedenen kleineren Anpassungen der Factsheets der Indikatoren sind hier die wichtigsten Änderungen aufgelistet:

 Die Erkenntnisse aus der Teststudie zur sozioökonomischen-ökologischen Wirkungsstudie SÖW

wurden in die Methodik übertragen.

 Beim Erhebungsverfahren des Indikators «Beeinträchtigung von Mineralquellen und Thermen» sind

neu externe Expertinnen und Experten beizuziehen. Zudem wurde die Nutzwertfunktion umformuliert, so dass die Nutzwertpunkte aufgrund einer Risikopotenzialabschätzung vergeben werden.

 Das Erhebungsverfahren des Indikators «Veränderung der Wertschöpfung (Tourismus)» wurde so

überarbeitet, dass neben Bautätigkeiten und Transporten auch weitere Effekte (z. B. durch Protestaktionen) berücksichtigt werden.

 Der Indikator «Veränderungen in den bestehenden Werten» wurde aufgrund der Ergebnisse der

Studie zu den Wirkungen von geologischen Tiefenlagern auf die regionalen Immobilienmärkte überarbeitet. Die Studie hat gezeigt, dass eine exakte Quantifizierung der Effekte eines geologischen Tiefenlagers auf die Immobilien- und Bodenpreise aus heutiger Sicht unmöglich ist. Deshalb wird der Indikator neu mit Null gewichtet. Jedoch soll im Rahmen der SÖW in Etappe 2 eine Analyse der Umgebungstopografie vorgenommen und die allfällige lokale Beeinträchtigung der Immobilienwerte ergänzend qualitativ beurteilt werden (u. a. Sichtbarkeit der Oberflächenanlagen).