Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Durchführung der Anhörung und Mitwirkung

2.2.3 Anpassung von Standortregionen

 Anstelle der zwei deutschen Gemeinden Büsingen und Gailingen ist die Verwaltungsgemeinschaft

bestehend aus den drei Gemeinden Büsingen, Gailingen und Gottmadingen Mitglied der Regionalkonferenz «Zürich Nordost». Die Verwaltungsgemeinschaft kann zwei Vertretende der drei Gemeinden in die Regionalkonferenz delegieren.

 Anstelle der deutschen Gemeinde Büsingen ist neu die Verwaltungsgemeinschaft bestehend aus

den drei Gemeinden Büsingen, Gailingen und Gottmadingen Mitglied der Regionalkonferenz «Südranden». Die Verwaltungsgemeinschaft erhält einen zusätzlichen Sitz und kann zwei Vertretende dieser drei Gemeinden in die Regionalkonferenz delegieren.

2.2.4 Namensänderung von Standortregionen

Die Festlegung der provisorischen Standortregionen mit 202 Gemeinden am 28. Mai 2010 sowie die Auswertung der Anhörung zu Etappe 1 haben dazu geführt, dass auf Wunsch der Regionen die ursprünglichen Bezeichnungen der Standortregionen (bzw. der Standortgebiete) «Bözberg» und «Zürcher Weinland» geändert und diese neu als «Jura Ost» und als «Zürich Nordost» bezeichnet werden. Unverändert bleiben die Namen der anderen Standortgebiete/-regionen «Jura-Südfuss», «Nördlich Lägern», «Südranden» und «Wellenberg». Die neue Namensgebung wird im vorliegenden Bericht ange-

wandt – auf die alten Bezeichnungen «Bözberg» und «Zürcher Weinland» wird verzichtet.