Protokoll
Vernehmlassung 2010/4: Änderung von Art. 13 Abs. 3 Bst. b der Stromversorgungsverordnung (StromVV) und dem neuen Anhang 1 · 17 Seiten
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zu einer Umverteilung zu Ungunsten der Konsumenten. Schon die letzte Senkung der Risikoprämie wurde nicht vorgenommen. Es wird beantragt, auf eine jetzige Änderung der Verordnung zu verzichten. Eine allfällige Änderung der WACC-Berechnung soll im Rahmen der Revision des StromVG geprüft und vorgenommen werden.
Rolf Zimmermann (SGB) erklärt, dass mit der Anpassung der StromVV gewartet werden kann. Die Nachvollziehbarkeit der Methode ist bestritten, diese ist nicht transparent und zu abstrakt. Bei einem natürlichen Monopol wie dem Stromnetz handelt es sich nicht um eine riskante Investition. Daher braucht es keine hohe Risikoprämie. Gegeben sind Bevölkerungsentwicklung, Wirtschaftsentwicklung sowie Stromkonsum. Die WACC-Berechnung wurde notwendig, da infolge der Liberalisierung private Investoren angelockt werden sollen. Der SGB ist der Meinung, dass die öffentliche Versorgung auch öffentlich finanziert werden soll und in diesem Fall günstiges Kapital bereit steht. Unter liberalisierten Bedingungen scheint der Anreiz, ins Netz zu investieren, sehr klein zu sein. Deshalb sollte der Staat wieder in das Netz investieren. Dieser hat ein Interesse an der Versorgungssicherheit.
Bernard Fragnière (Verband des Personals Öffentlicher Dienste VPOD) sagt, dass sich der VPOD der Position des SGB anschliesst.
Rudolf Rechsteiner (SP) sagt, dass die Anreizwirkung des WACC fragwürdig ist. Notwendig ist hingegen eine Netzplanung. Die Auswahl der Parameter ist einseitig Richtung Preiserhöhung ausgerichtet. Die ausgewiesenen 38 Millionen widerspiegeln nicht die vollen Mehrkosten. Gemäss seiner Schätzung betragen diese rund 100 Millionen Franken. Auch muss die Frage des WACC zusammen mit der zu Grunde liegenden Bemessungsbasis angeschaut werden. Bei der Einführung des StromVG kam für diese eine sehr grosszügige Formel zur Anwendung. Es wurde von einer linearen Abschreibungspraxis ausgegangen, während in Wirklichkeit viel steiler abgeschrieben wurde. Vor dem Inkrafttreten des StromVG wurden viele Stromnetze aufgewertet. Daher sollte die um einen Prozentpunkt tiefere Verzinsung für Anlagen, die vor 2004 in Betrieb genommen worden sind, verlängert werden. Hier besteht Regulierungsbedarf über das Jahr 2013 hinaus.
Thomas Tillwicks (swissgrid) begrüsst die Anwendung einer wissenschaftlich fundierten Methode.
Swissgrid hat jedoch Vorbehalte gegenüber der Wahl der Parameter. Es wird beantragt, nicht vom Gutachten abzuweichen. Swissgrid ist der Versorgungssicherheit der Schweiz verpflichtet. Zentral ist dabei, dass das Netz erhalten, erneuert und ausgebaut werden kann. Die vom BFE geschätzten Kosten von 1,2 bis 1,4 Milliarden Franken für den strategischen Netzausbau in den nächsten Jahren liegen nach Schätzung von swissgrid in Wirklichkeit höher. Das Übertragungsnetz hat schon eine lange Lebensdauer, auch gibt es in Zukunft eine stärkere europäische Rolle für das Übertragungsnetz.
Swissgrid ist ein junges Unternehmen. Es ist kein Stromversorgungsunternehmen, sondern unterliegt der strikten Kostenregulierung der ElCom. Der Finanzierungsspielraum von swissgrid ist unter der herrschenden Cost-plus Regulierung zu sehen. Swissgrid muss mit dem WACC die Investitionskosten decken können und ist deshalb dringend darauf angewiesen, dass der WACC ein Spiegelbild der realen Marktsituation der Finanzierung ist. Ansonsten hat swissgrid Probleme, die nötigen Investitionen durchzuführen.
Stellungnahme zu den beiden vorgelegten Fragen gemäss Einladung:
Wie beurteilen Sie die im Verordnungsentwurf vorgeschlagene Methodik zur Ermittlung des WACC?
Annet Radeck (swissgrid) sagt, dass gefragt werden muss, was der Finanzmarkt zu swissgrid sagt. Eine Bank schaut beim Entscheid über die Kreditvergabe auf die Einnahmen. Bei swissgrid heisst
13/17 003858898