Protokoll
Vernehmlassung 2010/4: Änderung von Art. 13 Abs. 3 Bst. b der Stromversorgungsverordnung (StromVV) und dem neuen Anhang 1 · 17 Seiten
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prämie das geometrische Mittel oder das Mittel von arithmetischem und geometrischem Mittel verwendet wird. Die verwendete Methode ist unter den folgenden Vorbehalten in Ordnung: Erstens sollen die Emissionskosten nicht als separater Teil angerechnet, sondern als Betriebsaufwand verbucht werden. Bei der Berechnung der Marktrisikoprämie soll das geometrische Mittel verwendet werden, da es der langfristigen Betrachtungsweise entspricht und breit angewandt wird.
Markus Küng (Swisspower) erklärt, dass bei der Berechnung der Marktrisikoprämie die Methode gemäss dem Gutachten IFBC angewendet werden soll, da diese wissenschaftlich fundiert ist.
Wie beurteilen Sie die zukünftigen Investitionsanreize für die Stromnetzbetreiber anhand der Höhe des WACC?
Für Walter Müller (GGS) ist die entscheidende Frage, ob die Investitionen getätigt werden, wenn der WACC, wie vorgeschlagen, angewandt wird. Die Kausalität ist nicht gegeben. Es gibt sicher mehr Geld in die Kassen der zuständigen Autorität, welche darüber verfügen kann. Die Frage ist, was mit dem Geld geschieht. Der Entscheid, dass investiert wird, ist nicht sichergestellt. Die GGS ist bereit, die Kosten für Investitionen mitzutragen. Sie ist allerdings gegen die Erhöhung der Gewinne der Netzbetreiber.
Mario David (VPE) beantragt, ein anderes Verhältnis von Eigen- und- Fremdkapital anzuwenden. Es stellt sich die Frage, woher die 40 zu 60 % Regel kommt. Da es sich bei Netzinvestitionen um langfristige Investitionen handelt, wird ein 50 zu 50 % Verhältnis beantragt. Zusätzliche beantragt der VPE bei den Anlagen für die Bestimmung des risikolosen Zinssatzes für das Fremdkapital auf eine Laufzeit von 10 anstatt von 5 Jahren abzustellen.
Michael Frank (swisselectric) erklärt, dass auf die Frage nach dem richtigen WACC-Satz theoretisch erst in 20 bis 30 Jahren eine Antwort gegeben werden kann, da es sich um langfristige Investitionen handelt. Aus Partikularinteressen wird ein tieferer Satz gefordert, obwohl die Schweiz bezüglich Strom schon heute eine Tiefpreisinsel ist. Es geht um Investitionen für die nächsten 20 bis 30 Jahre. Wenn die Märkte ändern, muss dies auch im WACC-Satz berücksichtigt werden. Der Satz für die Netzbetreiber darf dabei nicht als einziger tief gehalten werden. Wenn als Referenz die bestehende Methode genommen wird, ist dies fragwürdig, da es hierfür keine wissenschaftliche Abstützung gibt.
Betreffend den Zinssatz für das Fremdkapital sollte einmal geschaut werden, was die Axpo als sehr gut beurteilter Schuldner zu bezahlen hat.
Dominik Zimmermann (swisselectric) ergänzt, dass es einen Wettbewerb bezüglich der Investitionen innerhalb der Unternehmen gibt: In den Unternehmen wird ein gewisser Betrag für Investitionen eingesetzt. Wenn nun der Zinssatz für Netzinvestitionen tief ist, sind diese Beträge in der Prioritätenliste weiter unten angesiedelt.
Gemäss Peter Lehmann (DSV) muss diskutiert werden, welcher WACC-Satz Investitionen in bestehende Anlagen und zukünftige Projekte sicherstellt. Es muss sichergestellt werden, dass die öffentliche Hand die Mittel nicht für andere Zwecke verwendet. Dies kann jedoch nicht bei der heute geführten WACC-Diskussion geregelt werden. Es muss allen Anwesenden klar sein, dass Investitionen in Netze Risikoinvestitionen sind. Es gibt auch keinen Kausalzusammenhang zwischen tiefen Stromkosten und mehr Arbeitsplätzen. Die Höhe des WACC bestimmt die Anreize, in neue Technologien zu investieren. Dazu braucht es Mittel. Bezüglich WACC-Satz sind die Resultate des Gutachtens Volkart ein Minimum. Der DSV begrüsst es, wenn sichergestellt wird, dass die zusätzlichen Mittel investiert werden.
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