Protokoll
Vernehmlassung 2010/4: Änderung von Art. 13 Abs. 3 Bst. b der Stromversorgungsverordnung (StromVV) und dem neuen Anhang 1 · 17 Seiten
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(Professor R. Volkart) in Auftrag gegeben. Dabei wurde die methodische Berechnungsweise der einzelnen Parameter untersucht und hierzu Vorschläge gemacht. Im Dezember 2009 wurde das Gutachten in der Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen. In der Arbeitsgruppe wurde zur Höhe des WACC nicht Stellung genommen. Die Aufgabe war es, rein methodisch ein zielführendes und korrektes Verfahren zur Bestimmung des WACC zu finden. Aufgrund des Gutachtens wurde anschliessend der vorliegende Entwurf zur Verordnungsänderung erstellt. Der Departementsvorsteher wird anschliessend über das weiteres Vorgehen entscheiden. Die Verordnungsänderung muss bis Mitte März in Kraft gesetzt werden, damit bis im August die Stromtarife für das Jahr 2011 publiziert werden können.
Erläuterungen methodischer Aspekte der vorgeschlagenen Verordnungsänderung
Peter Ghermi (BFE) erläutert die Methodik, welche zur Berechnung des WACC verwendet wird. Folgende Vorgaben gilt es dabei zu berücksichtigen: 1) der WACC muss den finanztheoretischen
Grundsätzen entsprechen, 2) die zur Bestimmung verwendete Methode muss starke Ausschläge des WACC glätten, 3) der WACC soll jeweils nahe der Aktualität liegen, 4) der WACC sollte Investitionsanreize für Netzinvestitionen setzen.
Die Herleitung des WACC basiert auf der Überlegung, dass die Kapitalgeber eine angemessene Rendite für die Überlassung des Kapitals erwarten. Der WACC soll objektiv durch die herrschenden Finanzmarktbedingungen und den Risikoeinschätzungen des Marktes bestimmt sein. Die Herleitung des WACC basiert auf dem finanzmarktheoretischen Capital Asset Pricing Model (CAPM). Der WACC ist eine zentrale Grösse für die Bestimmung der Investitionsanreize, jedoch nicht die einzige. Entscheidend dafür, dass Investitionen tatsächlich getätigt werden können, sind auch die Bewilligungspraxis oder die Verlängerung der Bewilligungsverfahren aufgrund von Einsprachen. Die Berechnung des WACC kann in zwei Teile gegliedert werden: a) Verzinsung Eigenkapital, b) Verzinsung Fremdkapital. Der Zinssatz des Eigenkapitals setzt sich aus einem risikolosen Zinssatz und einem Risikozuschlag zusammen. Der Eigenkapitalsatz wird mit 40 % gewichtet. Der Zinssatz für das Fremdkapital setzt sich aus einem risikolosen Satz, einem Bonitätszuschlag sowie einem Zuschlag für Transaktionskosten zusammen. Der Fremdkapitalsatz wird mit 60 % gewichtet. Die Addition der beiden Teile ergibt den durchschnittlichen Zinssatz resp. den WACC. Dieser soll die Frage beantworten, wie viel das benötigte Kapital die Netzbetreiber durchschnittlich kostet.
Beim Vergleich der alten und der neuen Methode zeigt sich, dass bei der alten Methode derselbe risikolose Zinssatz für Fremd- und Eigenkapital verwendet wird, während bei der neuen Methode verschiedene Zinssätze für das Eigen- und das Fremdkapital verwendet werden. Dies begründet sich mit den unterschiedlichen Fristigkeiten der Verbindlichkeiten. In der alten Methode erfolgt eine Glättung des WACC durch die Verwendung eines 60-Monate-Mittels des risikolosen Zinssatzes. In der neuen Methode werden für die Glättung Schwellenwerte definiert, welche zweimal unter- oder überschritten werden müssen. Bei der Marktrisikoprämie erfolgt in der alten Methode die Berechnung mittels geometrischem Mittel, während neu das Mittel von arithmetischem und geometrischem Mittel zur Anwendung kommen soll. Fremdkapitalanteil 70 % vs. 60 %. Jährlich sollen neu vier Parameter bestimmt und gemäss den Schwellenwerten festgelegt werden, während es bisher zwei waren. Das unlevered Beta soll, wie bisher, 0,35 betragen. Ebenso wie bisher wird ein „Vanilla-WACC“ berechnet. Der Zuschlag für Emissions- und Beschaffungskosten von 0,5 % ist begründet durch Börseneinführungs- und Kotierungsgebühren, Management Fees als Entschädigung für die federführende Bank und Spesen für Inserate, Prospekte, Druck etc.
Für eine Simulation der möglichen WACC-Entwicklung wurde eine Annahme von zuerst während sechs Jahren steigenden Zinsen, danach während vier Jahren sinkende Zinsen getroffen. Nach alter
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