Protokoll
Vernehmlassung 2010/4: Änderung von Art. 13 Abs. 3 Bst. b der Stromversorgungsverordnung (StromVV) und dem neuen Anhang 1 · 17 Seiten
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vom Gutachten abzuweichen. Die Abweichung widerspricht der ursprünglichen Absicht der Erarbeitung einer wissenschaftlich abgestützten Methode. Namentlich wird die Fixierung des unlevered Beta abgelehnt und eine Anpassung des Werts auf 0,4 beantragt. Die Anpassung des risikolosen Zinssatzes nach unten auf 1,5 % ist sachlich nicht begründet und aus politischen Motiven erfolgt. Es ist nicht erklärbar, wieso ein unterschiedlicher risikoloser Zinssatz für das Fremd- und das Eigenkapital zur Anwendung kommt resp. wieso für das Fremdkapital ein 5-Jahres Satz gewählt wurde. Mit dem Kapital wird dasselbe Anlagegut finanziert. Jeder Kapitalnehmer wird sich möglichst langfristig finanzieren wollen, fünf Jahre sind daher eine Spekulation. Bezüglich des Vorwurfs einer Anwendung eines Hochrisikozinssatzes ist zu sagen, dass Hochrisikogeschäfte nicht mit 4,5 % finanziert werden. Die Höhe der Rendite ist absolut vertretbar. Für Verteilnetzbetreiber gilt, dass sie Netz und Energie trennen müssen, d.h. es darf keine Quersubventionierung des Netzbereichs geben. Der Netzbetrieb muss eine angemessene Rendite erzielen können. Mit den Anpassungen gemäss Gutachten wäre dies der Fall.
Peter Betz (VSE) ergänzt, dass es ebenso keinen kausalen Zusammenhang zwischen WACC und Investitionen gibt, wie es keinen Zusammenhang von tiefen Strompreisen und Entlassungen gibt. Gegenüber der ElCom müssen Investitionen und Gewinne im Netzbereich ausgewiesen werden.
Jean-Philippe Kohl (swissmem) erklärt, dass es sich bei der Herleitung der Methodik nicht um eine Naturwissenschaft handelt. Bei allen Sozialwissenschaften gibt es einen gewissen Interpretationsspielraum. Beim WACC gibt es klare Interessengegensätze. Swissmem beantragt die Änderungen von zwei Parametern: 1. Emissions- und Beschaffungskosten sollen nach effektivem Anfall verbucht werden und nicht als separater Zuschlag im WACC. 2. Für die Berechnung der Marktrisikoprämie ist das geometrische Mittel anzuwenden.
Martin Häberli (IGEB, ZPK) sagt, dass der Antrag von IGEB und ZPK gleich lautet, d.h. kein Mix von geometrischem und arithmetischem Mittel und kein Zuschlag für die Emissions- und Beschaffungskosten. Die Studie Volkart ist nicht naturwissenschaftlicher Natur. Es gilt die sozialen Interaktionen zu berücksichtigen, auf welche abgestützt wird, insbesondere Irrationalitäten und Manipulationen sowie die Insider-Outsider-Problematik. Es gibt kaum etwas Risikoloseres als Stromleitungsbau. Die Frage ist, ob es tatsächlich eine Unterversorgung bei einer tieferen Ansetzung des WACC gibt. Der Gewinn hängt von der Auslastung, d.h. der Nachfrage ab. Falls die Kapazitätsgrenze erreicht ist, wird investiert. Wenn kein Netz da ist, gibt es kein Geschäft.
Urs Näf (economiesuisse) erklärt, dass sich seine Organisation im Clinch zwischen den Stromkonsumenten und der Strombranche befindet. Es gibt daher keine harten Forderungen bezüglich der verschiedenen Parameter. Der Vorteil der vorgeschlagenen Methodik besteht darin, dass sie zu einer Stabilisierung des WACC führt. Allerdings hängt sehr viel vom WACC, d.h. auch vom risikolosen Zinssatz ab. Es ist nicht klar, wie das Modell bei steigender Überschuldung der Staaten reagiert. Eine weitere Frage ist, ob es Sinn macht, dasselbe Modell für ein Dorf-EVU wie für swissgrid oder ein grosses EVU anzuwenden. Man wird so nicht allen Anforderungen gerecht. Bei der anstehenden Gesetzrevision gilt es, eine bessere Lösung zu finden. Beantragt wird, dass die Emissions- und Beschaffungskosten als Aufwand zu verbuchen und nicht als separater Parameter zu behandeln sind.
Wie beurteilen Sie die zukünftigen Investitionsanreize für die Stromnetzbetreiber anhand der Höhe des WACC?
Andreas Tschöpe (SKS, FRC, acsi) bezweifelt, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen Erhöhung WACC und Investitionen gibt. Die Investitionen hängen eher von der Bewilligungspraxis ab. In der Strombranche gibt es genügend Eigenkapital für Investitionen.
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