Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2010/49: Teilrevision des Obligationenrechts (Sanktionen bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung) · 42 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 40Fedlex · Vorlage
5.3 Erlassform
Die vorliegende Änderung des Obligationenrechtes bedarf des Erlasses eines Bundesgesetzes.
5.4 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Es ist keine Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen vorgesehen.