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Vernehmlassung 2010/51: Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafrecht und im Nebenstrafrecht · 52 Seiten

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Vorentwurf

Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafgesetz und im Nebenstrafrecht

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

1. Strafgesetzbuch2

Ingress

gestützt auf Artikel 123 Absatz 1 der Bundesverfassung3,

nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 23. Juli 19184,

Art. 28a Abs. 2 Einleitungssatz

2 Absatz 1 gilt nicht, wenn das Gericht feststellt, dass:

Art. 106 Abs. 2

2 Das Gericht spricht im Urteil für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten aus.

Art. 116

Aufgehoben

SR ..........

1…

2 SR 311.0

3 SR 101

4 BBl 1918 IV 1 2010–......