Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/77: Änderung der Verordnung über die Bearbeitung und Erhebung von landwirtschaftlichen Daten (Landwirtschaftliche Datenverordnung) und der Verordnung über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung HBV) · 3 Seiten

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Landwirtschaftliche Datenverordnung Ziffer IV:

Für die künftige Kontrollplanung sind die Daten zu Anmeldungen bezüglich Teilnahme an Öko- und Ethoprogrammen nötig. Daher werden diese Daten als neue Rubrik Daten zu Anmeldungen für Öko- und Ethoprogramme in Ziffer IV aufgenommen und auch die Zugriffsrechte geregelt.

Ziffer V:

Die Rubrik Weitere Flächen innerhalb der LN wird um Hochstamm- und Einzelbäume ergänzt, um die Datenverfügbarkeit für die in die Kontrollen involvierten Stellen zu gewährleisten.

Gleiches gilt für die Ergänzung um Allg. Hang- und Steillagen in der alten Rubrik Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen.

Anhang 3, Ziffer I:

Die BUR-Nummer und die UID sollen in die Systeme integriert und den Datenbezügern bereit gestellt werden.

4. Ergebnisse der Anhörung

-

5. Ergebnisse der Ämterkonsultation

-

6. Auswirkungen

Bund und Kantone

Auswirkungen finanzieller und personeller Art ergeben sich nicht aus der Verordnungsänderung, sondern aus den Entscheiden zur Umsetzung der entsprechenden Projekte.

Die dafür nötigen Mittel sind eingestellt.

Volkswirtschaft

Es sind keine direkten Auswirkungen aufgrund der geplanten Änderungen vorhanden.

7. Verhältnis zum internationalen Recht

Die Änderungen tangieren das internationale Recht nicht.

8. Rechtliche Grundlagen

bis

Rechtsgrundlagen bilden Artikel 177 Absatz 1, Artikel 181 Absatz 1 , Artikel 185 des Landwirtschaftsgesetzes sowie Artikel 25 des Bundesstatistikgesetzes.