Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/77: Änderung der Verordnung über die Bearbeitung und Erhebung von landwirtschaftlichen Daten (Landwirtschaftliche Datenverordnung) und der Verordnung über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung HBV) · 3 Seiten
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Höchstbestandesverordnung
6. Auswirkungen
6.1 Bund und Kantone
Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.
6.2 Volkswirtschaft
Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.
7. Verhältnis zum internationalen Recht
Die Änderungen tangieren das internationale Recht nicht.
8. Inkrafttreten
Diese Änderung soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
9. Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage bildet Artikel 46 des Landwirtschaftsgesetzes.