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Vernehmlassung 2010/78: Revision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung) · 56 Seiten

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Kredit 952.03

Anhang 1 (Art. 41 Abs. 1)

Kreditumrechnungsfaktoren bei Anwendung des SA-CH und des SA-BIZ

Ziffer Eventualverpflichtungen und unwiderrufliche Zusagen Kreditumrechnungsfaktoren

SA-CH SA-BIZ

1. Kreditzusagen

1.1 nach SA-CH mit fester Verpflichtung bis zu einer Restlaufzeit von einem Jahr, 0,25 0,20

beziehungsweise nach SA-BIZ mit einer vereinbarten Ursprungslaufzeit von einem Jahr

1.2 nach SA-CH mit fester Verpflichtung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, 0,50

beziehungsweise nach SA-BIZ mit einer vereinbarten Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr

1.3 die jederzeit und ohne Auflagen kündbar sind oder die automatisch nichtig werden, 0,00

wenn sich die Bonität des Schuldners verschlechtert

2. Bauhandwerkerbürgschaften

2.1 für die Ausführung von Bauten in der Schweiz 0,25 0,50 2.2 für die Ausführung von Bauten im Ausland 0,50

3. Selbstliquidierende Gewährleistungen aus Warenhandelsgeschäften

3.1 Selbstliquidierende Gewährleistungen aus Warenhandelsgeschäften 0,25 0,20