Übersicht über die eingereichten Stellungnahmen
Vernehmlassung 2011/106: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2003 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES) · 69 Seiten
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Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Rechtsinformatik 08.11.12/SED
Keine Bemerkungen
Begrüssen die Vorlage und verzichten auf eine detaillierte Stellungnahme. UR
Nach Anhörung des Volkswirtschaftsdepartementes, des Departementes des Innern und des Finanzdepartementes sowie des Kan- SG
tonsgerichtes teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Bemerkungen zur Vorlage haben.
Nach Durchsicht der Unterlagen können wir Ihnen mitteilen, dass die Regierung des Kantons Graubünden mit der geplanten GR
Revision des Bundesgesetzes über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur einverstanden ist und auf eine
Stellunnahme verzichtet.
Die SP Schweiz verzichtet auf die Einreichung einer Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Be- SP
reich der elektronischen Signatur. Persönlich gehe ich nach einer gründlichen Durchsicht der Unterlagen nicht davon aus, dass es von
unserer Seite her Einwände gegen die Vorlage geben wird.
Nach Durchsicht des erläuternden Berichts teilen wir Ihnen mit, dass der SGV auf die Abgabe einer inhaltlichen Stellungnahme zur SGV Totalrevision von ZertES verzichtet.
Da diese Frage gemäss Arbeitsteilung mit economiesuisse — Verband der Schweizer Unternehmen — in dessen Zuständigkeitsbe- Arbeitgeber reich fällt, verzichten wir auf eine eigene Eingabe. Wir schliessen uns indessen vollumfänglich der Stellungnahme des Verbandes der
Schweizer Unternehmen an.
Wir danken für die Gelegenheit, uns zu dieser Vorlage äussern zu können. Leider sehen wir uns aber aufgrund unserer beschränkten KV Schweiz Ressourcen zeitlich nicht in der Lage, uns eingehend damit auseinanderzusetzen. Wir müssen daher leider auf eine Stellungnahme
verzichten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Die IG lOT Zürcher Gemeinden begrüsst die schweizweite, verbindliche Regelung der elektronischen Signaturen sowie der entspre- IG ICT chenden Schlüssel und Zertifikate.
Unsererseits gibt es keine fachlichen Einwände gegen das Gesetz. Wir empfehlen jedoch, nebst dem schweizerischen Bundesgericht
weitere Gerichte sowie die Betreibungsämter zur Vernehmlassung einzuladen. Diese Stellen sind von der neuen Regelung stark be-
troffen, da sie bereits heute eine grosse Anzahl vertraulicher Dokumente austauschen.
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