Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/106: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2003 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES) · 16 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Justiz BJ
Totalrevision des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2003 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (ZertES)
Erläuternder Bericht zum Vernehmlassungs-Entwurf
1 Allgemeiner Teil
1.1 Ausgangslage
Dem Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES; SR 943.03) wurde bereits beim Erlass vorgeworfen, keine praxistaugliche Lösung für eine anerkannte elektronische Signatur bei Massengeschäften bereitzustellen.
Im Nachgang zur Motion Baumann vom 3. Oktober 2008 (08.3741; Gesetzeswidrige Zertifizierungsanforderungen in MWSt-Verordnung) wurde dem BJ vom EJPD der Auftrag erteilt, vertiefte Abklärungen über die Revisionsbedürftigkeit des ZertES zu treffen. Es soll sichergestellt sein, dass dieses Gesetz auf die Bedürfnisse einer erfolgreichen Umsetzung der Strategie des Bundesrates zur Informationsgesellschaft Schweiz ausgerichtet ist.
In der Folge wurde der Handlungsbedarf analysiert. Diese Erkenntnisse flossen ein in den Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe über die Ergebnisse des Prüfauftrages bezüglich Umsetzung der Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz: Sicherstellung der Rechtsgrundlagen (vgl. Kapitel 3.3.3). Der Bundesrat hat den Bericht am 11. Juni 2010 zur Kenntnis genommen und das EJPD beauftragt, zur Umsetzung der Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz den konkreten Regelungsbedarf abzuklären.
Diese Abklärungen ergaben, dass sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch auf Seiten der Wirtschaft ein Bedarf besteht nach einer Regelung der elektronischen Signatur für juristische Personen resp. Behörden sowie der Authentifikation. Auch bestehen grössere Rechtsunsicherheiten im Umgang mit elektronisch signierten Dokumenten.
Schliesslich wurde das EJPD mit Beschluss des Bundesrates vom 27. Juni 2011 beauftragt, zum Projekt «elektronische Signatur» bis Anfangs 2012 einen vernehmlassungsreifen Vorentwurf mit erläuterndem Bericht für die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu unterbreiten.
Der Bundesrat hat das EJPD am 28. März 2012 weiter damit beauftragt, den Umfang einer umfassenden Gesetzgebung im Anwendungsbereich der elektronischen Signatur abzuklären und dem Bundesrat bis Ende 2012 einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten. Dabei geht es unter anderem um die Schaffung einer neuen Regelung für die „einfache elek-