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Vernehmlassung 2011/106: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2003 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES) · 12 Seiten
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Vorentwurf Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES)
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 95 Absatz 1 und 122 Absatz 1 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom
beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand und Zweck
1Dieses Gesetz regelt:
a. die Anforderungen an die Qualität bestimmter digitaler Zertifikate und ihrer Anwendungen;
b. die Voraussetzungen, unter denen sich Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (Zertifizierungsdienste) anerkennen lassen können;
c. die Rechte und Pflichten der anerkannten Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten.
2Es regelt mit Ausnahme der Haftung nach Artikel 17 und 18 nicht die Rechtswirkungen der Verwendung digitaler Zertifikate.
3Es hat zum Zweck:
a. ein breites Angebot an sicheren Zertifizierungsdiensten zu fördern;
b. die Verwendung digitaler Zertifikate und elektronischer Signaturen zu begünstigen;
c. die internationale Anerkennung der Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten und ihrer Leistungen zu ermöglichen.
AS 2012
1 SR 101