Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2011/11: 08.314 Kt. Iv. SG. Bauen ausserhalb Bauzone · 10 Seiten
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Bundesgesetz über die Raumplanung Vorentwurf (Raumplanungsgesetz, RPG)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,
beschliesst:
I
Das Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 19793 wird wie folgt geändert:
Art. 24c Abs. 2
2 Solche Bauten und Anlagen können mit Bewilligung der zuständigen Behörde erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder wiederaufgebaut werden, sofern sie rechtmässig erstellt oder geändert worden sind. Dies gilt auch für landwirtschaftliche Wohnbauten, die rechtmässig bestanden, bevor das betreffende Grundstück Bestandteil des Nichtbaugebietes im Sinne des Bundesrechts wurde. Der Wiederaufbau setzt voraus, dass die äussere Erscheinung nicht wesentlich geändert wird. In jedem Fall bleibt die Vereinbarkeit mit den wichtigen Anliegen der Raumplanung vorbehalten.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
1 BBl 2011 ...
2 BBl 2011 ...
3 SR 700 2002–......