Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

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Weil zudem mit einem grossen Verwaltungsaufwand bei der Implementierung zu rechnen wäre, steht dieser Lösungsansatz nicht im Vordergrund.

Dieser Lösungsansatz stellt für die BVG-Kommission keine Option dar.

9.4.2.8 Lösungskombinationen

Für die BVG-Kommission käme eine Kombination der Lösungen B.1 und B.2 in Frage, das heisst eine Herabsetzung des Koordinationsabzuges bei gleichzeitiger Beitragserhöhung.

Zur Veranschaulichung der Auswirkungen werden nachfolgend vier Varianten erläutert:

 Der BVG-Koordinationsabzug wird auf ¾ der maximalen AHV-Rente gesenkt (KA = 6/8) und die BVG-Altersgutschriften werden für alle Altersklassen um 1 % erhöht (AGS-Satz 1 %/1 %).

 Der BVG-Koordinationsabzug wird auf ¾ der maximalen AHV-Rente gesenkt (KA = 6/8) und die BVG-Altersgutschriften werden für Versicherte zwischen 25 und 44 Jahren um 2 % erhöht und bleiben für Versicherte zwischen 45 und 65 gleich (AGS-Satz 2 %/0 %).

 Der BVG-Koordinationsabzug wird auf ¾ der maximalen AHV-Rente gesenkt (KA = 6/8) und die BVG-Altersgutschriften werden für alle Altersklassen um 0.5 % erhöht (AGS-Satz 0.5 %/0.5 %).

 Der BVG-Koordinationsabzug wird auf ¾ der maximalen AHV-Rente gesenkt (KA = 6/8) und die BVG-Altersgutschriften werden für Versicherte zwischen 25 und 44 Jahren um 1 % erhöht und bleiben für Versicherte zwischen 45 und 65 gleich (AGS-Satz 1 %/0 %).

In den folgenden Grafiken wird die Ersatzquote der 1. und 2. Säule der vier Varianten aufgezeigt. Sie wurden analog zur den Grafiken in Abschnitt 9.4.2.3 erstellt.

Ersatzquote der Generation mit Rentenantritt im Jahr 2022

67.5%

Bisherige Regelung

KA=6/8+AGS 1%/1%

65.0% KA=6/8+AGS 2%/0%

KA=6/8+AGS 0.5%/0.5% 62.5% KA=6/8+AGS 1%/0%

60.0%

57.5%

55.0%

52.5%

50.0%

47.5%

27'840 34'800 41'760 48'720 55'680 62'640 69'600 76'560 83'520

Jahreseinkommen 2011